Städtebauliche Verträge
Überall dort, wo zusätzliches Baurecht entsteht, finden die vom Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 27.11.2018 beschlossenen baulandpolitischen Grundsätze für die Stadt Freiburg i.Br. Anwendung. Nach diesem Beschluss müssen sich die Eigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten, z.B. planungsbedingte Kosten, Kosten für Erschließung sowie Verpflichtungen zu energetischen Standards, zur Schaffung von Kindergartenplätzen und Plätzen für Unter-Dreijährige und Maßnahmen im geförderten Wohnungsbau im Rahmen der Kausalität und Angemessenheit zu übernehmen. Der städtebauliche Vertrag ist vor dem Offenlagebeschluss des Gemeinderates zu unterzeichnen.
Baulandpolitische Grundsätze
In Freiburg gelten für Neubauten und neue Baugebiete Grundsätze, die das Planverfahren, die Finanzierung und die Art der Bebauung betreffen.
Die sogenannten baulandpolitischen Grundsätze sind am 30. Juni 2009 vom Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen und zuletzt am 27.11.2018 aktualisiert worden. Sie werden in städtebaulichen Verträgen zu allen Bauleitplanverfahren, die zusätzliche Baurechte schaffen, mit den Planungsbegünstigten verbindlich vereinbart. Außerdem sind sie Grundlage für alle Kaufverträge beim Verkauf städtischer Baugrundstücke.
Planungsbegünstigte sind die Personen, die durch die Bauleitplanung der Stadt ein neues Bau- oder Nutzungsrecht für ihre Grundstücke oder Immobilien erhalten.