20. September 2012

Handlungsmöglichkeiten der Freiburger Stadtbau

Ort: Bürgerhaus Zähringen, Lameystraße 2
Zeit: 16 bis 18 Uhr

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung durch OB Dr. Salomon
TOP 2 Fachvortrag der FSB, Herr Klausmann
TOP 3 Diskussion

Präsentation
Strategie und Handlungsmöglichkeiten der Freiburger Stadtbau (1,467 MB)
Ralf Klausmann, Geschäftsführer der Freiburger Stadtbau

Zusammenfassung

Begrüßung und Einführung

Oberbürgermeister Dieter Salomon eröffnet die Veranstaltung und moderiert die anschließende Diskussion. Er erläutert die Einordnung der heutigen Klausur in die „Veranstaltungsreihe“ zum Kommunalen Handlungsprogramm Wohnen und geht kurz auf die Freiburger Wohnungsmarktsituation ein.

FSB-Geschäftsführer Klausmann stellt die bisherigen, derzeitigen und möglichen zukünftigen Bausteine der FSB-Unternehmenspolitik und der FSB-Wohnungspolitik anhand einer Präsentation dar (1,467 MB).

Diskussion

Schwerpunkte der anschließenden Diskussion waren:

  • die Rolle und Möglichkeiten der FSB bei der quantitativen Wohnraumschaffung
  • die Möglichkeiten der FSB beim gebundenen Wohnungsmarkt (Entwicklung im Bestand, Neubau)
  • die Kenntnisse, Daten und Einschätzungen zur Freiburger Wohnungssituation
  • die Instrumente Mietspiegel, Satzungsmiete sowie Wohnungssucherrichtlinien
    1. 75 %-Regel, nach der die Stadt drei Vorschlagsrechte hat und die FSB an einer der drei Vorschläge vergibt;
    2. an welche Bevölkerungsgruppen/ Zielgruppen wird wie viel vergeben?
  • Verkauf von Wohnungen, um Neubau zu finanzieren?

Zusammenfassung der Kernaussagen und Ergebnisse

  • Es besteht Einigkeit darin, dass die Analyse der tatsächlichen Freiburger Wohnungsmarktsituation und ihrer voraussichtlichen kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklung als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage noch erfolgen müsse.
  • Es besteht Einigkeit darin, dass die von Geschäftsführer Klausmann dargestellte Möglichkeit des Neubaus von ca. 300 preisgebundenen Wohnungen der FSB jährlich anstatt ca. 150 im Durchschnitt der letzten 5 Jahre genutzt werden solle. Voraussetzung hierfür sei das Vorhandensein geeigneter Bauflächen bzw. Baugrundstücke.
  • Es besteht Einigkeit darin, dass die derzeitigen Vergaberichtlinien und ihre Umsetzungspraxis weiterhin gezielt nutzergruppenorientiert erfolgen solle, wobei keine starren Vorgaben gemacht werden sollen. An dem Vergabeverhältnis 75 % (3 Vorschläge durch Stadtverwaltung) zu 25 % (von FSB in eigener Entscheidung) solle festgehalten werden.

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