Kommunales Handlungsprogramm Wohnen in Freiburg
Instrumente für ein Handlungsprogramm Wohnen
Die Verwaltung schlägt nach der in der Drucksache G-12/040 vorgenommenen ersten Prüfung einen Instrumentenmix vor, der zum Einen neuen Wohnraum generieren und den Wohnungsmarkt als Ganzes entspannen, und zum Anderen unerwünschte Effekte mildern soll. Dabei sollen diejenigen Instrumente im Fokus stehen, die den Bestand erweitern.
Im Mittelpunkt steht nach Auffassung der Verwaltung der Neubau von Wohnraum für alle Nachfragegruppen sowie die nachfragegerechte und sozialverträgliche Modernisierung des Wohnungsbestands.
Im Folgenden werden von der Verwaltung geeignete Instrumente für ein Handlungsprogramm Wohnen aufgeführt. Eine gesamtstrategische Ausrichtung und eine konkrete Benennung der Instrumente und Bausteine wird aufbauend auf dem im Laufe des Jahres vorgesehenen Diskussionsprozess erarbeitet.
Mögliche Maßnahmen und Potenziale im Neubaubereich
- Zügige Baulandbereitstellung von Flächen aus den bisherigen Zeitstufen II und III
- Aktivierung städtischer und privater Innenentwicklungspotenziale
- Erstellung von Rahmenkonzepten für einzelne zusammenhängende, für den Wohnungsbau geeigneter Flächen (Beispiel Freiburg-Haslach zwischen Uffhauser Straße und Feldbergstraße)
- Aktive Liegenschaftspolitik (z.B. durch zielgerichtete Vergaben an in den Vermarktungskonzepten zu definierende Nutzergruppen, insbesondere für den geförderten Wohnungsbau)
- Förderung besonderer Modelle des preisgünstigen Wohnungsbaus zur Miete (Genossenschaften) und zur Bildung von Eigentum (private Baugemeinschaften) etwa durch Flächenbereitstellung und / oder Beratung
- Konsequente Anwendung der Städtebaulichen Verträge als ein Instrument, das auch in Zukunft den Neubau von gefördertem Wohnraum generiert.
- Konsequente, weiter intensive Bautätigkeit der Freiburger Stadtbau
Mögliche Maßnahmen und Handlungsoptionen im Bestand
Durch folgende Punkte soll vor allem das bestehende Angebot im Segment der geförderten Wohnungen aber auch der allgemeine Mietwohnungsbestand erhalten und gestützt werden:
- Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots: Hier wird die Verwaltung initiativ auf das Land zugehen. Ziel ist es, den städtebaulich nicht gewünschten Wohnraumverlust durch Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum zu unterbinden (vgl. Drucksache G-12/050 und Pressemitteilung vom 3. August 2012)
- Mögliche Anwendung von Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB in Freiburg: Voraussetzung hierzu wäre der Erlass einer ergänzenden Rechtsverordnung durch die Landesregierung, die eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter besonderen Genehmigungsvorbehalt stellt sowie ein erweiterter Kündigungsschutz bei umgewandelten Mietwohnungen. Auch hier wird die Verwaltung auf das Land zugehen (vgl. Drucksache G-12/050)
- Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
- Schaffung von "Einfachwohnraum" für Nutzerinnen und Nutzer, die ansonsten am freien Wohnungsmarkt großen Zugangshindernissen gegenüber stehen (vgl. Drucksache G-12/020).