Abfallrecht

Mülltüten in der Innenstadt

Das Umweltschutzamt ist als Untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug sämtlicher abfallrechtlicher Vorschriften zuständig.

Aufgaben im Einzelnen

  • Erteilen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach Ziffer 8 der 4. BlmSchV
  • Maßnahmen bei illegalen Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken
  • Einstufung und Veranlassung der Beseitigung von Schrottfahrzeugen
  • Einstufung und Beseitigung von Schrottfahrrädern
  • Prüfung, ob Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften vorliegen
  • Anzeigeverfahren für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Erlaubnisverfahren für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen bei privaten Haushalten nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Prüfung von Eignungsnachweisen und Einbauanzeigen nach Ersatzbaustoffverordnung
  • Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
  • Vollzug des Verpackungsgesetzes (Pfand- und Rücknahmepflichten, Mehrwegangebotspflicht)

Kontakt

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Tel. 0761/ 201-6191

abfallrecht@stadt.freiburg.de