Abfallrecht
Das Umweltschutzamt ist als Untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug sämtlicher abfallrechtlicher Vorschriften zuständig.
Aufgaben im Einzelnen
- Erteilen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach Ziffer 8 der 4. BlmSchV
- Maßnahmen bei illegalen Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken
- Einstufung und Veranlassung der Beseitigung von Schrottfahrzeugen
- Einstufung und Beseitigung von Schrottfahrrädern
- Prüfung, ob Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften vorliegen
- Anzeigeverfahren für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Erlaubnisverfahren für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen bei privaten Haushalten nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Prüfung von Eignungsnachweisen und Einbauanzeigen nach Ersatzbaustoffverordnung
- Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
- Vollzug des Verpackungsgesetzes (Pfand- und Rücknahmepflichten, Mehrwegangebotspflicht)