Nachrüstung des Fahrzeuges
Fahrzeuge, die keine oder eine rote Feinstaubplakette erhalten und nicht unter die generellen Ausnahmen des Fahrverbotes fallen, müssen durch ein qualifiziertes Abgasreinigungssystem nachgerüstet werden. Gleiches gilt ab 2013 für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Fahrzeuge, die vor 1971 zugelassen wurden, sind vorweg vom Gebot der Nachrüstung ausgenommen.
Grundsätzlich gilt: Es ist immer zuerst zu prüfen, ob ein KFZ nachgerüstet werden kann. Erst wenn dies technisch nicht möglich ist, kommt die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung in Betracht.