29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Kleineschholz“
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Kleineschholz“ wurde am 03.01.2024 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 03.02.2024 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Kleineschholz“ ist damit wirksam.
Zentrales Ziel der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 und des Bebauungsplanverfahrens „Quartier Kleineschholz“, Plan Nr. 5-121, ist die Entwicklung eines lebendigen, sozialgemischten Wohnquartiers mit ca. 500 Wohneinheiten und dazugehöriger sozialer- und dienstleistungsorientierter Infrastruktur.
Die Beschlussvorlage G-23/191 der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Kleineschholz“ mit ihren Anlagen enthält
- das Plangebiet (Anlage 1)
- die Begründung (Anlage 2)
- den Umweltbericht (Anlage 3) sowie
- die Übersicht über den Umgang mit den während der förmlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 4).
Weitere Informationen finden Sie in der zusammenfassenden Erklärung (95,5 KB).