Ehrenamtliche Richter_innen
Ehrenamtliche Richter_innen sind an Gerichtsverfahren beteiligt. Dadurch soll das Vertrauen der Bürger_innen in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden.
Das Wahlamt stellt für die Wahl der ehrenamtlichen Richter_innen in der Strafgerichtsbarkeit (Schöff_innen) und am Verwaltungsgericht (Verwaltungsricher_innen) die Vorschlagslisten auf. Dabei werden doppelt so viele Personen benannt wie später gewählt werden können. Die Auswahl der Richter_innen erfolgt dann im zweiten Schritt durch die Wahlausschüsse an den Gerichten.