Was macht für uns Freiburg aus – neben Münster, Bächle und Co.? Welche Quartiere machen diese Stadt zu jenem Ort, an dem wir uns zuhause fühlen? Gerade in einer Phase starker Bautätigkeit ist es von großer Bedeutung, den Charakter eines Orts zu bewahren. Deshalb hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg i.Br. beschlossen, perspektivisch in mehreren Quartieren städtebauliche Erhaltungssatzungen oder Gestaltungssatzungen aufzustellen, um deren hochwertiges Ortsbild dauerhaft sichern zu können.
Die rechtlichen Instrumente: Eine kurze Erklärung
Die städtebauliche Erhaltungssatzung ist dann das geeignete Instrument, wenn in einem Quartier mit besonders charakteristischem Erscheinungsbild aufgrund baulicher Dynamik ein hohes Risiko der Überformung prägender Baustrukturen besteht. Dabei werden der Abriss, die Errichtung sowie die Änderung (bspw. durch Anbauten) oder Nutzungsänderung unter einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt gestellt, so dass der Erhalt der städtebaulichen Struktur gewährleistet werden kann. Die Erhaltungsziele richten sich dabei vor allem auf:
die Kubatur der Gebäude,
ihre Stellung auf dem Grundstück,
die charakteristischen Freiräume (z.B. die Vorgartenbereiche),
sowie einzelne, baugestalterische Merkmale mit städtebaulicher Relevanz (insb. Dachlandschaft).
Die Gestaltungssatzung zielt auf die baugestalterischen Aspekte der Quartiersentwicklung. Maßgebliche, inhaltliche Regelungen für städtebaulich bedeutsame Quartiere steuern dabei beispielsweise die Fassadengestaltung und ‑Gliederung, Fensterformate, Dachform und Dachaufbauten, Werbeanlagen, Einfriedungen und Freiflächengestaltung, einschließlich auch der Farbgebung der einzelnen Elemente.
Potentialgebiete im Stadtgebiet
Im November 2018 wurde vom Gemeinderat die sukzessive Aufstellung von städtebaulichen Erhaltungssatzungen für Potentialgebiete mit besonders hochwertigem Stadtbild in fünf Freiburger Stadtteilen beschlossen:
die als Arbeitersiedlung zwischen den 1880er und 1920er Jahren entstandene Bebauung im Quartier Brühl-Beurbarung im Stadtteil Brühl,
der alte Ortskern entlang der Hauptstraße, das durch Villen geprägte Musikerviertel, die gründerzeitliche Bebauung um den Ludwig-Aschoff-Platz sowie die Baublöcke zwischen Tennenbacher Straße und Rennweg westlich der Habsburger Straße im Stadtteil Herdern,
die Bebauung nördlich und westlich des Stühlinger Kirchplatz im Stadtteil Stühlinger,
und weite Bereiche der Wohnbebauung zwischen Neumattenstraße, Schwarzwaldstraße und Oberrieder Straße aus den 1920/30er Jahren im Stadtteil Waldsee
Städtebauliche Erhaltungssatzung „Waldsee“
Nachdem sich im Stadtteil Waldsee mehrere, teils für das Ortsbild kritische, Baugesuche bekannt geworden sind, wurde im November 2018 ein Aufstellungsbeschluss für eine städtebauliche Erhaltungssatzung gefasst und im Juli 2019 dem Gemeinderat der Offenlagebeschluss für einen Geltungsbereich von inzwischen 28 ha vorgelegt. Ergänzend wurde dabei auch der Beschluss für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für ein deckungsgleiches Plangebiet gefasst. Am 16. Juli 2019 wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt, im August 2019 wurde der Offenlageentwurf im Beratungszentrum Bauen und Energie ausgelegt.
Im Verfahren: Städtebauliche Erhaltungssatzung „Östlich der Quäkerstraße“
Im April 2019 wurde der Beschluss eine städtebauliche Erhaltungssatzung für den Erhalt des Ortsbilds einer hochwertigen, in den 1930er-1950er Jahren errichteten, genossenschaftlichen Wohnanlage mit einer sehr qualitätsvollen Freiraumstruktur in den Innenhöfen zwischen Quäkerstraße und Dreikönigsstraße im Stadtteil Wiehre gefasst. Im Vorfeld war bekannt geworden, dass die Eigentümerin des Ensembles, eine Baugenossenschaft, plant, die Gebäude Quäkerstraße 1-9 abzureißen und durch eine neue, die städtebauliche Struktur überformende Bebauung zu ersetzen.