Vereinbarung zum Pestizidverzicht zwischen Stadt und Pächter

VEREINBARUNG
 
Präambel
 
Neben zahlreichen Studien zum Rückgang der Artenvielfalt in Mitteleuropa in den letzten Jahren, hat eine 2017 veröffentlichte Langzeit-Studie einen drastischen Rückgang der Biomasse von Insekten festgestellt und für eine bundesweite Debatte über Konsequenzen dieser dramatischen Entwicklung gesorgt. Das „Insektensterben“ hat negative Konsequenzen für andere Tierarten, wie insbesondere den Bestand der Vögel, sowie für die Funktion ganzer Ökosysteme und damit den Erhalt der Biodiversität insgesamt. Hierfür gibt es viele Gründe, einer davon ist die intensive, immer schlagkräftiger werdende landwirtschaftliche Nutzung von Agrarflächen sowie der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Ebenso trägt der generelle Rückgang der Nutztierhaltung hierzu bei. 
Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Freiburg i.Br. ein wichtiges Handlungsfeld etwas für den Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu tun darin, dass auf ihren eigenen, landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen der Einsatz von chemisch - synthetischen Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert bzw. auf den Einsatz verzichtet wird. 
Des Weiteren setzt sich die Stadt Freiburg i.Br. dafür ein, dass zur zusätzlichen ökologischen Aufwertung von städtischen Ackerflächen weitere Maßnahmen wie die Aussaat von artenreichen, an den Standort angepassten Blühmischungen oder die Umsetzung von temporären Ackerbrachen in Kombination mit dem Pflanzenschutz-mittelverzicht gefördert wird. Dies soll vor allem für Insekten- und Vogelarten neue Lebens- bzw. Rückzugsräum schaffen und einen Beitrag zum Biotopverbund leisten. 
Der Stadt Freiburg i.Br. ist bewusst, dass es im Realteilungsgebiet und auf Grund der kleinräumigen Agrarstruktur teilweise schwierig ist bzw. mit einer unangemessenen Härte einhergeht oder auch naturschutzfachlich nicht sinnvoll ist, wenn ein Pflanzenschutzmittelverzicht tatsächlich nur auf städtische Ackerflächen begrenzt wird. Deshalb akzeptiert die Stadt Freiburg i.Br. auch, wenn in gleichem Flächenumfang, wie die von der Stadt Freiburg i.Br. gepachteten Ackerfläche, an anderer, fachlich geeigneter Stelle auf dem landwirtschaftlichen Betrieb auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen verzichtet wird. 
Zu diesen Zwecken schließt die Stadt Freiburg i.Br. folgende Vereinbarung mit dem/der Pächter_in:

§ 1 Vereinbarung
 
zwischen Stadt Freiburg i.Br., vertreten durch das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen als Verpächterin und dem Umweltschutzamt als Fachamt
 
und ____________________________, Pächter_in
 
a) Der Pächter/die Pächterin hat, Stand ______________________, von der Stadt Freiburg i.Br. ___________ a Ackerfläche gepachtet.
 
[ ] b) Der Pächter/die Pächterin verzichtet im Umfang von ________________ a
 
auf den von der Stadt Freiburg i.Br. gepachteten Ackerflächen auf den Ein-satz aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel.

Der Pächter/die Pächterin weist die Einhaltung des Verzichts bis zum 31. August eines jeden Jahres nach, in dem er/sie dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i.Br. die Zusammenfassung des Gemeinsamen Antrages (8. Auflagen zu Anbaudiversifizierung und Ökologische Vorrangflächen) vorlegt. Nach Prüfung durch das Umweltschutzamt wird das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Freiburg i.Br. den Pachtzins für das laufende Jahr, für die betroffenen Pachtflächen, um 50% reduzieren. 
[ ] c) alternativ
 
Der Pächter/die Pächterin verzichtet auf seinen/ihren zum Betrieb gehörenden Ackerflächen in gleichem Flächenumfang wie dem von der Stadt Freiburg i.Br. gepachteten Ackerflächen bzw. im Umfang von ________________ a auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Sollte sich der Umfang der von der Stadt Freiburg i.Br. gepachteten Ackerflächen bzw. der Anteil der pflanzenschutzmittelfrei zu bewirtschaftenden gepachteten Ackerflächen ändern, so ist auch der Flächenumfang zum Verzicht an anderer Stelle im Betrieb entsprechend anzupassen. Die Flächen, auf denen auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmitteln verzichtet wird, können dauerhaft an einen die Agrarstruktur möglichst wenig störenden Bereich auf dem Betrieb gelegt werden oder sie können auch in im Rahmen der Fruchtfolge wechselnd verortet werden. 
Der Pächter/die Pächterin meldet der Stadt Freiburg i.Br. die Lage der alternativ pestizidfrei bewirtschafteten Ackerflächen vor Abschluss der Vereinbarung an bzw. zeigt die Änderung der Lage oder des Flächenumfangs bei Umstellung an. Der Pächter/die Pächterin weist die Einhaltung des Verzichts bis zum August eines jeden Jahres nach, indem er/sie dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i.Br. die Zusammenfassung des Gemeinsamen Antrages (8. Auflagen zu Anbaudiversifizierung und Ökologische Vorrangflächen) vorlegt. Nach Prüfung durch das Umweltschutzamt wird das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Freiburg i.Br. den Pachtzins für das laufende Jahr entsprechend der Größenordnung der von ihm/ihr gebundenen eigenen Flächen um 50% reduzieren.

zusätzliche Einsaat von regionalen und standortangepassten Blühmischungen oder temporären Ackerbrachen
 
[ ] d) Blühmischungen
Der    Pächter/die    Pächterin    verpflichtet    sich    im    Flächenumfang    von
________________ a der von der Stadt Freiburg i.Br. gepachteten Ackerfläche standortangepasste Blühmischungen regionaler Herkunft anzusäen und diese 5 Jahre auf derselben Fläche zu belassen. Im Gegenzug reduziert die Stadt Freiburg i.Br. den Pachtzins für die gebundene Fläche um weitere 20%, somit insgesamt 70%. Der Pächter/die Pächterin zeigt dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i.Br. die Lage der mit Blühmischung aufgewerteten Acker-flächen vor Abschluss der Vereinbarung an bzw. zeigt die Änderung der Lage oder des Flächenumfangs bei Umstellung an. 
Bei der Beschaffung einer standortangepassten Blühmischung regionaler Herkunft unterstützt das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i.Br. den Pächter/die Pächterin. 
[ ] e) Ackerbrache
Der    Pächter/die    Pächterin    verpflichtet    sich    im    Flächenumfang    von
________________   a    der    von    der    Stadt    Freiburg    i.Br.     gepachteten Ackerfläche temporäre Ackerbrachen anzulegen.
 
Im Gegenzug reduziert die Stadt Freiburg i.Br. den Pachtzins für die gebundene Fläche um weitere 20%, somit insgesamt 70%, des Pachtzinses. Der Pächter/die Pächterin zeigt dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i.Br. die Lage der Ackerbrache vor Abschluss der Vereinbarung an bzw. zeigt die Änderung der Lage oder des Flächenumfangs bei Umstellung an. 
§ 2 Dauer der Vereinbarung
 
Die Vereinbarung zum Pestizidverzicht gilt solange die Ackerflächen von der Stadt Freiburg i.Br. gepachtet werden und verlängert sich automatisch jährlich mit Verlängerung des Pachtvertrags. 
§ 3 Kontrollen
 
Zum Zwecke der Kontrolle dürfen Bedienstete der Stadt Freiburg i.Br. die Flächen betreten. 
§ 4 Nichteinhaltung der Vereinbarung
 
Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten bzw. wird der Verzicht nicht bis spätestens zum 31. August eines jeden Jahres durch die Vorlage der Zusammenfassung des Gemeinsamen Antrages (Datenblatt) dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg nachgewiesen, so ist für die Ackerflächen der volle vertraglich vereinbarte Pachtzins zu entrichten.
 
 
 
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Bestätigung UwSA / Datum, Unterschrift                                           Datum, Unterschriften Pächter



 
 
 
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Datum, Unterschriften ALW

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Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
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