Achtung: Toter Winkel
Aufkleber an Großfahrzeugen warnen Radfahrende vor der Gefahr
Tagtäglich auf Freiburgs Straßen: eine Ampel springt auf Grün, alle fahren los, Radfahrende wollen geradeaus, ein Lkw will rechts abbiegen. Obwohl die Vorfahrtssituation klar geregelt ist – der Lkw muss den Vorrang der Radfahrenden (und zu Fuß gehenden) beachten – liegt bei der oft komplexen Situation ein sehr hohes Gefahrenpotenzial vor.
Trotz Rück- und Seitenspiegel gibt es einen Bereich, in dem Fahrzeuglenker_innen nichts sehen können – der sogenannte tote Winkel. Seit Januar 2005 sind Weitwinkelspiegel bei Lkw ab 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben – aber dies genügt immer noch nicht vollständig um die Gefahrensituation zu vermeiden. Aus diesem Grund installieren viele Flottenbetreiber weitere verschiedenartige Spiegel wie z.B. Rampen- und Frontspiegel.
Trotz der vielen Zusatzspiegel gilt: Ein Auge für den anderen! Gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmenden ist auch und gerade dann angesagt, wenn Autos Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen überfahren, um zum Beispiel rechts auf einen Parkplatz zu fahren oder abzubiegen. Radfahrende wiederum, die zum Rechtsabbiegen auf den Verkehr blicken, der von links kommt, müssen auch auf Fußgänger_innen achten, die von rechts queren – diese haben Vorrang.
Wer vom Rad aus die fahrende Person im Fahrzeug nicht sehen kann, muss damit rechnen, auch von dieser nicht gesehen zu werden. Um genau dies zu verhindern, sollten Autofahrer_innen auf den bewährten „Schulterblick“ zurückgreifen: Blick nach links, rechts UND nach rechts hinten richten, um gegebenenfalls Radfahrende im „toten Winkel“ zu erkennen. Grundsätzlich gilt: Ob am Steuer, auf dem Sattel oder zu Fuß unterwegs, Verkehrsteilnehmer_innen sollten immer auch Fehlverhalten oder Missverständnisse der jeweils anderen einkalkulieren.
Der Aufkleber „Achtung: Toter Winkel“
Das Garten- und Tiefbauamt möchte mit diesem speziellen Aufkleber alle Verkehrsteilnehmenden auf das noch immer vorhandene Gefahrenpotenzial des Toten Winkels aufmerksam machen. Trotz der inzwischen vorgeschriebenen Spiegel an den Lkws sehen die Lkw-Fahrer_innen Radfahrende oder auch zu Fuß Gehende nicht immer. Hinzukommt, dass den Radfahrenden oder auch zu Fuß Gehenden oft nicht klar erkennbar ist, wann sie sich genau im besagten „Toten Winkel“ befinden. Darauf soll der Aufkleber auf der rechten hinteren Seite, auf Augenhöhe des Radfahrenden, hinweisen.
Es geht dabei um Aufmerksamkeit und Sensibilisierung gegenüber der Thematik Toter Winkel. Das soll keinesfalls heißen, dass der Fahrer/die Fahrerin Verantwortung abgeben kann. An der Verkehrssicherungspflicht ändert der Aufkleber überhaupt nichts. In etwa vergleichbar mit: Man bringt Kindern auch bei, am Zebrastreifen nochmal links und rechts zu schauen, bevor die Straße überquert wird, obwohl Fußgänger hier rechtlich klar den Vorrang haben. Daher möchten wir auch die Radfahrenden dazu ermuntern/ dafür sensibilisieren, in solchen Situationen (Vorfahrt vor rechtsabbiegendem Fahrzeug) sich der Gefahr bewusst zu werden und daher zu versuchen, mit den beteiligten Verkehrsteilnehmern Blickkontakt aufzunehmen. Beim Abbiegen ordnen sich Lkw und Busse oft am linken Rand ihrer Fahrbahn ein, um ausreichend Fläche zum Abbiegen zu haben. Radfahrer sollten diesen freien rechten Raum nicht nutzen – sie könnten übersehen werden. Davor bzw. dafür soll der Aufkleber „Achtung: Toter Winkel“ warnen bzw. aufmerksam machen.
Der Aufkleber wurde in Absprache mit dem ADFC und der Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V. entwickelt. Einzelne Beispiele für solche Aufkleber gibt es auch in anderen Kommunen oder Bundesländern – eine solche breit- und großangelegte Aktion auf städtische Initiative ist aber die Ausnahme.
„Je mehr Unternehmen sich bei dieser Aktion beteiligen, desto größer ist der Effekt der Sensibilisierung bei allen Verkehrsteilnehmern durch die Aufkleber. Daher hoffen wir, dass sich noch weitere Freiburger Unternehmen dazu entschließen, sich an der Aktion zu beteiligen und auch ihre Fahrzeuge mit unserem Aufkleber zu bestücken“, sagt Frank Uekermann, Leiter des Garten- und Tiefbauamtes. Alle bisherigen Unterstützer/ Teilnehmer sind über diesem Text in unserer Galerie aufgeführt.
Das Garten- und Tiefbauamt möchte nochmals betonen, dass der Aufkleber nichts an der besonderen Verantwortung und Sorgfaltspflicht des Lkw-Fahrers oder der Lkw-Fahrerin beim Rechtsabbiegen ändert! Sie haben den Radfahrern und Fußgängern neben dem Lkw (z.B. auf einem Radfahrstreifen, einem Radweg, auf der Fahrbahn oder auf einer Fußgängerquerung über die Seitenstraße) den Vorrang zu gewähren!
Was ist der tote Winkel?
Der “tote Winkel“ ist der Bereich, der trotz Spiegel für den Fahrer nicht einsehbar ist. Dieser Bereich ist je nach Höhe der Fahrerkabine sowie Anzahl der Scheiben und Rückspiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden. Die größte Gefahr geht von rechts abbiegenden Lkw oder Bussen aus.
Wie viele tote Winkel gibt es?
- unmittelbar vor dem Fahrzeug
- auf der rechten Seite des Fahrzeugs
- unmittelbar hinter dem Fahrzeug
- auf der linken Seite des Fahrzeugs, auch bei parkenden Fahrzeugen
Wie soll ich mich verhalten?
- hinter dem Lkw bleiben, wenn der LKW fährt oder anfahren könnte
- oder: deutlich sichtbar mehrere Meter vor dem Lkw stehen
- bei Unsicherheit lieber auf Vorfahrt verzichten
- genügend Abstand zu parkenden Autos halten
- vorausschauend Fahrrad fahren
Was tut die Stadt?
- Überprüfung und Verbesserung von Radverkehrsführungen an Kreuzungen
- Trixi-Spiegel: Zusatzspiegel an geeigneten Kreuzungen
- Informationen und Öffentlichkeitsarbeit