Taxi – Beschwerden über Taxifahrer
Entgegennahme von Beschwerden über Taxifahrer.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Die Ordnungsnummer oder das Kennzeichen des Fahrzeugs ist bekannt.
- Das Datum und ggf. die Uhrzeit des Vorfalls.
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich über einen Taxifahrer beschweren möchten (z.B. wegen einer Fahrtverweigerung), so wenden Sie sich bitte an die Behörde, die für den Ort zuständig ist, an dem Sie losgefahren sind bzw. losfahren wollten. Zur Ahndung benötigen wir detaillierte Angaben zur Fahrt (siehe unten).
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Hinweis:
Für die Ermittlung des Fahrers und eine evtl. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist es erforderlich, dass Sie den Sachverhalt so ausführlich wie möglich schildern können. Hilfreich ist es im Übrigen, wenn Sie sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage
Keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 05.07.2016 freigegeben.