Steueridentifikationsnummer beantragen
Hinweis: Beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erhalten Sie eine Zweitfertigung gebührenfrei, allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 4 Wochen.
Onlineantrag und Formulare
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Online beantragen - Steueridentifikationsnummer
Direkt beim Bundeszentralamt für Steuern.
Zeitl. Verzögerung: bis zu 4 Wochen -
Online beantragen - Steueridentifikationsnummer
bei der Stadt Freiburg
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Ausstellung der Steueridentifikationsnummer online oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag online stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
17,00 Euro
Die Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern ist gebührenfrei.
Vertiefende Informationen
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wurde 2007 eingeführt und wird jeder Person, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. Sie besteht aus 11 Ziffern und gilt ein Leben lang. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können so steuerliche Daten immer der richtigen Person zugeordnet werden. Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) direkt per Post verschickt, sobald eine erstmalige Registrierung in einem Melderegister in Deutschland erfolgt.
Sollten Sie die Mitteilung des BZSt mit Ihrer persönlichen Steuer-ID verloren haben, kann die Meldebehörde Ihnen die Steuer-ID gebührenpflichtig mitteilen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zutständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 03.01.2022 freigegeben.