Sperrmüll entsorgen für Gewerbetreibende
Sie können Ihren Sperrmüller entweder abholen lassen oder selbst zu einer Umschlagstation bringen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sperrmüll muss schriftlich beantragt werden.
Verfahrensablauf
Was wird abgeholt?
- Betten, Federbetten, Matratzen
- Bodenbeläge (PVC, Linoleum)
- Edelstahlspülen
- Elektroherde, Elektronikgeräte, Kochtöpfe, Kühlschränke
- Fahrräder
- Fernseher
- Gartenmöbel (Metall, Kunststoff), Gartengeräte
- Gasherde, Geschirrspüler, Holzöfen,
- Jalousien (bis 2m Länge)
- Kinderwagen
- Lampen
- Ofenrohre
- Rasenmäher
- Regale, Schränke
- Sessel
- Ski
- Sofas, Stühle
- Spielzeug
- Teppiche, Teppichboden
- Tische
- Waschmaschinen
- Zimmerantennen
Nicht abgeholt werden:
- Abfälle, die beim Bau, Umbau oder Reparaturarbeiten in oder an Gebäuden anfallen
- Wertstoffe (z.B.: Papier)
- Hausmüll, Gartenabfälle
- Schadstoffe
- Ölöfen, Öltanks, Nachtspeicheröfen
- Auto- und Motorradreifen, Radiatoren, Auto- und Motorrad-teile
- Surfbretter
- Zäune
Die Stadt Freiburg bietet Ihnen für Ihren Betrieb gegen Gebühr die Abholung von Sperrmüll an. Füllen Sie dazu bitte Ihre Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender aus und schicken Sie sie ab oder nutzen Sie den Online-Service. In der Regel wird der Sperrmüll innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen abgeholt, der Abfuhrtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie auch den sogenannten „Expresssperrmüll“ beantragen, der Abfuhrtermin liegt dann innerhalb einer Woche (Online-Bestellung möglich).
Die einzelnen Teile dürfen nicht länger als 2 m und schwerer als 50 kg sein. Am Abholtag müssen die Sperrmüllteile bis 6 Uhr auf dem Gehweg bereit stehen. Bitte achten Sie darauf, dass genug Platz für Kinderwägen und Rollstuhlfahrer bleibt.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Die Kosten finden Sie hier.
Hinweise
Hinweis:
Sie können ihre sperrigen Abfälle auch selbst zur Umschlagstation bringen.
Rechtsgrundlage
- Gewerbeabfallverordnung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz
- Abfallwirtschaftssatzung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 25.03.2021 freigegeben.