Kindergeld beantragen
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
- Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
- Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
- arbeitsuchend gemeldet ist.
- Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
- Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,
- Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst,
- Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
- Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
- Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Die Festsetzung des Kindergeldes ist grundsätzlich nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich 250,00 Euro.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: