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Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle entsorgen

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden in den grauen Abfallbehältern entsorgt.

Voraussetzungen

Sie müssen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH, Hermann-Mitsch-Str. 26, 79108 Freiburg Ihr Anliegen schriftlich mitteilen.

Verfahrensablauf

Was gehört in den grauen Behälter?

  • Hygienetücher, Windeln
  • Kehrricht, Staubsaugerbeutel
  • Porzellan- und Keramikscherben
  • Textilreste oder verunreinigte Textilien
  • Katzenstreu
  • kalte Asche
  • Altmedikamente
  • Klebeband, Gummi- und Plastikteile
  • Disketten, Dias, Videobänder
  • Glühbirnen, Flachglasscherben
  • Zigarettenkippen

 
Verfügbare Behälter:
Die Stadt Freiburg stellt Ihnen unterschiedliche Behältergrößen mit einem wählbaren wöchentlichen oder 14-täglichen Abfuhrturnus zur Verfügung:

  • 35 Liter
  • 60 Liter
  • 140 Liter
  • 240 Liter
  • 0,77 cbm
  • 1,1 cbm
  • 2,5 cbm
  • 5 cbm


Für den Innenstadtbereich gibt es außerdem 35-Liter Restabfallsäcke. Bitte beachten Sie, dass je nach Betrieb bzw. Einrichtung ein unterschiedliches Mindestvolumen des Abfallbehälters vorgehalten werden muss. Näheres erfahren Sie hier.

Die Abfuhrtermine für Ihre Straße erfahren sie hier.

Möchten Sie einen anderen Leerungsintervall, ein anderes Volumen oder wegen Umzug den Behälter ganz abmelden? Nutzen Sie den Formularservice der ASF.

Informationen zur Gebührenhöhe erhalten sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Online oder schriftlicher Antrag

Kosten

Die Kosten finden Sie hier.

Hinweise

Hinweis:
Es ist auch möglich, Entsorgungsgemeinschaften zu bilden. Dabei nutzen Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Nachbarn einen Behälter. Ein Betrieb oder die Hausverwaltung muss sich dabei als für die Entsorgungsgemeinschaft verantwortlich erklären und bezahlt den Behälter.

Sollten Sie einmal oder ab und zu mehr Restabfälle haben, als in Ihren Behälter passt, können Sie an verschiedenen Stellen 35 Liter oder 70 Liter Restabfallsäcke kaufen, die Sie am Leerungstag zu Ihrem Behälter stellen.

 Wenn Sie einen abschließbaren Behälter wünschen, finden Sie hier weiter Informationen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 25.03.2021 freigegeben.