Geburtsurkunde bestellen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag, Ort, Stunde und Minute der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Hinweis:
Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.
Onlineantrag und Formulare
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Bestellung von Personenstandsurkunden
Bearbeitungszeit bis zu 5 (zuzüglich Postweg) Werktage
Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.freiburg.de/geburten.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.
Bezahlmöglichkeiten: Paypal, Kreditkarte, Giropay
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartner_innen
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde über diese offizielle Homepage der Stadt Freiburg bequem online bestellen. Nutzen Sie hierzu unseren Bestellassistenten. Die Gebühren zahlen Sie per mit Paypal, Kreditkarte oder Giropay. Die Urkunde wird Ihnen per Post zugeschickt.
Sie können die Urkunde auch telefonisch bestellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- Darüber hinaus können erforderlich sein:
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
- Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Kosten
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (mit oder ohne Hinweise) je EUR 20,00
- Internationale Geburtsurkunde: je EUR 20,00
Bearbeitungsdauer
Die Urkunde ist nach maximal 5 (zuzüglich Postweg) Werktagen versand- oder abholbereit.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG( (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 26.06.2024 freigegeben.