Fördermöglichkeiten Schüler- und Jugendaustausch
Die Stadt Freiburg fördert im Rahmen der vom Gemeinderat bereitgestellten Mittel Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Partner- bzw. Nicht-Partnerstädten und Freiburger Jugendlichen/Schülern. Die hierfür maßgebenden Grundsätze ergeben sich aus der Richtlinie zur Förderung des Jugend- und Schüleraustausches der Stadt Freiburg vom 25. März 2003.
Onlineantrag und Formulare
- Online beantragen - Fördermöglichkeiten Schüler- und Jugendaustausch
- Zuschussantrag für den Besuch einer Partnergruppe in Freiburg Jugend- und Schüleraustausch
-
Zuschussantrag für den Besuch Ihrer Klasse / Gruppe im Ausland
Jugend- und Schüleraustausch
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, stellen Sie bitte mittels der unten angehängten Formulare einen schriftlichen Antrag. Dieser ist unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Austauschs beim Referat Internationale Kontakte der Stadt Freiburg einzureichen. Sie erhalten über die Bewilligung (ggf. Ablehnung) einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der zweckbestimmten Verwendung sind Sie verpflichtet, vier Wochen nach Beendigung der Reise einen Verwendungsnachweis und einen kurzen schriftlichen Bericht (max. 3 Seiten) über den Austausch vorzulegen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung des Jugend- und Schüleraustausches der Stadt Freiburg vom 25. März 2003.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 09.06.2011 freigegeben.