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7.1 - Basisförderung von Amateur-Bundesligsten

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse zur Basisförderung von Amateur-Bundesligsten.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

 

Spielklasse:

  • Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins in einer olympischen/paralympischen Sportart/Disziplin an Meisterschaftskämpfen der 1. oder 2. Amateur-Bundesliga, die eine 4-stufige Gliederung des Ligabetriebs Aufbau haben muss.
  • Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins in einer olympischen/paralympischen Sportart/Disziplin an Meisterschaftskämpfen der 1. Amateur-Bundesliga, die keine 4-stufige Gliederung des Ligabetrieb hat
  • Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins an der höchsten Turnier- oder Spielklasse einer World Games Sportart/Disziplin.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg.

Fristen

Der antragstellende Verein stellt frühzeitig den Antrag an das Sportreferat.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

-

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Rechtsgrundlage

§ 13 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 06.06.2024 freigegeben.