Leistungen
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7.1 - Basisförderung von Amateur-Bundesligsten
Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse zur Basisförderung von Amateur-Bundesligsten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Verein
- muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
- muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- muss seinen Sitz in Freiburg haben.
- muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
- muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
- muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.
Spielklasse:
- Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins in einer olympischen/paralympischen Sportart/Disziplin an Meisterschaftskämpfen der 1. oder 2. Amateur-Bundesliga, die eine 4-stufige Gliederung des Ligabetriebs Aufbau haben muss.
- Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins in einer olympischen/paralympischen Sportart/Disziplin an Meisterschaftskämpfen der 1. Amateur-Bundesliga, die keine 4-stufige Gliederung des Ligabetrieb hat
- Teilnahme einer Mannschaft des Sportvereins an der höchsten Turnier- oder Spielklasse einer World Games Sportart/Disziplin.
Verfahrensablauf
Antragsformular der Stadt Freiburg.
Fristen
Der antragstellende Verein stellt frühzeitig den Antrag an das Sportreferat.
Erforderliche Unterlagen
-
Kosten
-
Hinweise
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.
Rechtsgrundlage
§ 13 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 06.06.2024 freigegeben.