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4.2 - Zuschuss zu einer Jubiläumsveranstaltung

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse zu einer Jubiläumsveranstaltung.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens seit 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Das Mitglied des Vereins muss ein Jubiläum (ab 50 Jahre, fortlaufend dann in Abständen von 25 Jahren) haben und dazu eine Jubiläumsveranstaltung durchführen.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor der geplanten Jubiläumsveranstaltung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

§ 14 i.V.m. § 17 Sportförderungsrichtlinien

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 23.05.2024 freigegeben.