Auf Basis der im Altlastenkataster für Freiburg erfassten und bewerteten Altablagerungen und Altstandorte, von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, werden die notwendigen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durch das für die Stadt Freiburg als untere Verwaltungsbehörde zuständige Umweltschutzamt vorgegeben bzw. angeordnet.
Die Gewerbeaufsicht ist Überwachungsbehörde für die Realisierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, in der die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange miteinander vereinbart werden.
Dieser Aufgabenbereich umfasst die Ahndung von Lenkzeitüberschreitungen von Kraftfahrern durch Bußgelder der Bußgeldbehörde.
Das Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) übt eine Lotsenfunktion bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude aus.
Das GuT ist die verantwortliche Stelle bei der Stadt Freiburg im Breisgau zur Koordinierung und Durchführung der Lärmminderungsplanung.