Die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien wird größtenteils durch den Kommunalen Sozialen Dienst und die Beratungsstellen geleistet.
36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
36.30 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
Auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Gewährung von Zuwendungen für psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke sowie Kontaktläden (VwV-PSB/KL)“ werden Angebote für suchtgefährdete und -kranke Menschen durch Zuschüsse gefördert.
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