Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Seit Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (SGB II), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Amtes für Soziales (SGB XII) und des Amtes für Migration und Integration (Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
Um Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien bessere Zukunftsperspektiven zu eröffnen, erhalten Kinder von Leistungsbezieher_ innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag auf Antrag die sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen.