Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Recht, Haupt- und Personalverwaltung inklusive Organisation und Ortsverwaltungen, Digitales und IT, Rechnungsprüfungswesen, Arbeitsschutz, Vergabemanagement und die Stabsstelle Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation sowie Referat zur Steuerungsunterstützung inklusive Regionales, Persönliches Referat mit den Bereichen Internationales und Protokoll sowie Nachhaltigkeitsmanagement, Referat für bezahlbares Wohnen, Referat für Chancengerechtigkeit sowie Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Stadtverwaltung, die fachlich in fünf Dezernate gegliedert ist. Er repräsentiert die Stadt nach außen und ist verantwortlich für den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse sowie die innere Organisation der Verwaltung.
Der Produktgruppe sind die Kosten für den Gemeinderat und seine Ausschüsse, das Bürgermeisteramt, die Ortsvorsteher_innen sowie den Ortschaftsrat zugeordnet.
Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Die Handlungsfelder des Referats des Oberbürgermeisters für Steuerung und Koordination umfassen insbesondere die Beratung und Unterstützung des Oberbürgermeisters bei der strategischen und politischen Steuerung der Gesamtverwaltung, einschließlich der städtischen Gesellschaften sowie der überregionalen Organisationen und Gremien.
Die Produktgruppe umfasst das Persönliche Referat des Oberbürgermeiste und das Referats für Steuerung und Koordination, das Referat für bezahlbares Wohnen sowie die Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation.
Für den Gemeinderat und seine Ausschüsse:
Strategische Aufgaben der Personalplanung und personalwirtschaftlichen Konzeptionen, Personalcontrolling im Bereich des gesamtstädtischen Personalkostenbudgets, Erarbeitung von stadtweiten Personalentwicklungskonzepten.
In dieser Produktgruppe zusammengefasst sind die Produkte des Referat für Chancengerechtigkeit, des Gesamtpersonalrats und das dem Persönlichen Referat des Oberbürgermeisters zugeordnete Team Internationales und Protokoll.
Durchführung und Begleitung von Organisationsuntersuchungen einschließlich damit verbundener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Organisationsentwicklungsmaßnahmen; Beratung und Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation; Stellenbedarfsbemessungen und Stellenbewertungen.
Das Haupt- und Personalamt sorgt für die Deckung des notwendigen Personalbedarfs der Stadtverwaltung (Umfang und Qualität). Der hierfür verantwortliche interne Stellenmarkt koordiniert die Stellenbesetzungsverfahren und Personaleinsätze.
Unterbringung der Touristinformation der Freiburger Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG im Innenstadtrathaus im Rahmen eines Mietverhältnisses.
Zentrale Beschaffung von Wirtschaftsgütern (z. B. Büromöbel, Papier, Fahrzeuge) für den Verwaltungsbedarf unter wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekten. Zentrale Einheiten für Mobilität (Fahrzeugpool), Boten- und Postdienste, Vervielfältigung, Schreib- und Servicebereiche.
Koordiniert die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Kanäle des Oberbürgermeisters und steuert diese bei gesamtstädtisch bedeutsamen und / oder übergreifenden Vorhaben und Themen. Das Persönliche Referat des Oberbürgermeisters (PRO) entscheidet über die Koordination relevanter Themen für die verschiedenen Medienkanäle (Pressemitteilungen, Amtsblatt, Homepage und soziale Netzwerke).
Teil der Freiburger Kulturförderung in Form von Mietzuschüssen für die Nutzung von Veranstaltungsräumen auf der Basis gemeinderätlicher Vergaberichtlinien.
Bewirtschaftung der Parkplätze des Innenstadtrathauses.
Sicherheit und Prävention im öffentlichen Raum: FrauenNachtTaxi.
Das Rechtsamt begleitet die Umsetzung demokratischer Entscheidungen aus rechtlicher Perspektive und trägt zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns bei.
Zu den Kernaufgaben der/ des Kommunalen Datenschutzbeauftragten zählt die Beratung und Steuerungsunterstützung des Oberbürgermeisters, der Dezernentin und Dezernenten sowie aller städtischen Dienststellen in allen Fragen des Datenschutzes.
Im Sinne einer proaktiv handelnden Rechtsabteilung ist das Rechtsamt in alle Verwaltungsprozesse mit rechtlicher Relevanz frühestmöglich eingebunden.
Die Durchführung von Prüfungen zur Sicherstellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns einschließlich des Risikomanagements und der Verfahrensoptimierung stellt die Kernaufgabe des Rechnungsprüfungsamts dar.
Die örtliche Rechnungsprüfung ist gesetzlich institutionalisiert. Ihre Aufgaben erstrecken sich von gesetzlich vorgegebenen Pflichtprüfungen über Prüfungen, die vom Gemeinderat übertragen wurden, sowie Beratung von Dienststellen und Einrichtungen bis hin zu Prüfungsersuchen des Oberbürgermeisters, der Dezernenten und Amtsleitungen.
Das Presse- und Öffentlichkeitsreferat ist die zentrale Stelle der Verwaltung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine städtische Pflichtaufgabe. Sie dient dazu, die Freiburgerinnen und Freiburger sachlich, umfassend und aktuell über alle bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt Freiburg zu unterrichten sowie der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht der Behörden gegenüber der Presse Genüge zu tun.
Umwelt mit Forst und Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Kinder, Jugend und Familien, städtische Kindertagesstätten, Schulen und Bildung (Musikschule, Volkshochschule, Planetarium)
Die Handlungsfelder des Büros der Bürgermeisterin umfassen die Koordination und Steuerung des gesamten Geschäftsbereichs des Dezernats II mit den Themen Umwelt, Abfallwirtschaft, Forstwirtschaft, Stadtgut Mundenhof, Schulen und Bildung mit Stabstelle Freiburger Bildungsmanagement und Planetarium, Kinder, Jugend und Familie sowie städtische Kindertagesstätten.
Die Aufgaben des Büros der Bürgermeisterin Dezernat II umfassen die Steuerung und Koordination im gesamten Geschäftsbereich mit den Themen Umwelt, Abfallwirtschaft, Forst, Schulen und Bildung, Kinder, Jugend und Familie sowie städtische Kindertagesstätten.
Das Umweltschutzamt ist für Aufgaben des Umwelt- und Klimaschutzes und der nachhaltigen Stadtentwicklung zuständig. Hierzu zählen
Die Abteilung Umweltplanung und Landschaftsökologie im Umweltschutzamt, die im Umweltschutzamt angesiedelten Umweltrechtsbehörden (Boden, Wasser, Immissions-, Naturschutz und das Abfallrecht), sowie die Klimaschutzabteilung sind bei allen raumbezogenen Planungen, insbesondere der vorgezogenen und verbindlichen Bauleitplanung, fachlich und rechtlich (auch außerhalb der förmlichen Beteiligungsverfahren) beteiligt.
Die Amtsleitung des Umweltschutzamtes als 1. Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft, einer der Stellvertreter der Amtsleitung des Umweltschutzamtes als 2. Betriebsleiter und die Verwaltungsabteilung des Umweltschutzamtes erbringen Personalleistungen für den Eigenbetrieb.
Das Umweltschutzamt vollzieht die wasserrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Oberflächengewässer und des Grundwassers unter Einbeziehung der Klimaänderungsfaktoren (längere Trockenperioden, extreme Hochwasserereignisse).
Das Umweltschutzamt ist verantwortlich für den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gebiets-, Biotop- und Objektschutz. Dies umfasst die Ausweisung und die Pflege von Schutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Grünbeständen sowie den Vollzug des Naturschutzrechtes bei besonders geschützten Biotopen und dem Artenschutz und die Führung des naturschutzrechtlichen Ökokontos.
Auf Basis der im Altlastenkataster für Freiburg erfassten und bewerteten Altablagerungen und Altstandorte, von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, werden die notwendigen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durch das für die Stadt Freiburg als untere Verwaltungsbehörde zuständige Umweltschutzamt vorgegeben bzw. angeordnet.
Die Gewerbeaufsicht ist Überwachungsbehörde für die Realisierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, in der die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange miteinander vereinbart werden.
Die Stadt Freiburg im Breisgau ist Schulträgerin der öffentlichen Schulen in Freiburg. Dies sind 30 Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule, zwei Werkrealschulen, sechs Realschulen, acht sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, neun Gymnasien, eine Gesamtschule sowie acht berufliche Schulen.
Die gesetzlichen Aufgaben des Schulträgers umfassen die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schulinfrastruktur, die Ausstattung der Schulen mit funktionalem Mobiliar sowie modernen Lehr- und Lernmitteln, die Bereitstellung von Schulverwaltungskräften, die Ausstattung der Schulen mit einem angemessenen Schulhaushalt sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Über alle Schularten hinweg wird die Umsetzung und Weiterführung einer systematischen und umfassenden Digitalisierung aller Schulen ein Schwerpunkt des DHH 2023/2024 sein. Grundsätzlich muss das Erlernen der Fähigkeit zu digital gestütztem Lernen in allen Schularten durch entsprechende Ausstattung verbessert werden.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen in Freiburg neben den allgemeinbildenden Schulen ein Angebot dar, um betroffene Kinder entsprechend ihrem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot angemessen zu unterrichten und zu betreuen.
Die acht städtischen beruflichen Schulen mit derzeit rund 14.000 Schüler_innen vermitteln ein breit gefächertes Bildungsangebot. Das Spektrum reicht vom gewerblich-technischen (4 Schulen) über den kaufmännischen (2 Schulen) bis zum hauswirtschaftlichen, sozialpflegerischen, agrarwirtschaftlichen, ernährungswissenschaftlichen, biotechnologischen und sozialwissenschaftlichen Bereich (2 Schulen).
Schüler_innen aller Schulen in Freiburg erhalten über den Regioverbund Freiburg (RVF) die Regiokarte Schüler/ Azubi angeboten, die gegenüber der Regiokarte für Erwachsene erheblich verbilligt ist.
Die Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement (FBM) entwickelt auf der Grundlage von Bildungsdaten eine Gesamtstrategie Bildung entlang der Lebenslinie.
Die Musikschule Freiburg und die Jazz & Rock Schulen Freiburg erteilen als staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen der Stadt Freiburg Unterricht in Elementarfächern, Instrumental- und Vokalunterricht, Klassen- und Ensembleunterricht.
Als moderne Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens bietet die Volkshochschule Freiburg ein breit gefächertes und kundennahes Angebot, das die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung umfasst und den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Eltern- und Familienbildung, Gesundheitsbildung und Sprachen einschließt.
Das Planetarium ist ein kulturelles Forum zur Darstellung des naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Dem Teilhaushalt 9 – Kinder, Jugend und Familie sind seit der Ämterteilung zum Januar 2018 die beiden Ämter Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für städtische Kindertageseinrichtungen zugeordnet.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Zuschüsse an Frauen- und Mädchengesundheitszentrum, Frauenhorizonte, Frauen- und Kinderschutzhaus, Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, P.I.N.K.
Auszubildende können auf Antrag Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) für schulische Ausbildung und für Meisterkurse (AFBG) erhalten.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Die Entwicklung junger Menschen wird durch Angebote der Stadt und Träger der freien Jugendhilfe nach §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII gefördert.
Die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien wird größtenteils durch den Kommunalen Sozialen Dienst und die Beratungsstellen geleistet.
Für Kinder unter drei Jahren, Kindergartenkinder und Schulkinder hält die Stadt derzeit insgesamt rund 12.100 Plätze in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege in unterschiedlichsten Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) bereit oder finanziert solche Plätze im Rahmen der Bezuschussung von Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe.
Um das Hilfeangebot optimieren zu können, ist eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen Trägern der Jugendhilfe erforderlich.
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Das hat zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen geführt.
Das Forstamt bewirtschaftet im Rahmen der Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut den Privatwald im Stadtkreis Freiburg. Der Staatswald im Stadtkreis wird von zwei staatlichen Forstbezirken der AöR ForstBW bewirtschaftet.
Das Forstamt ist zuständig für die Vermietung/Verpachtung und Bewirtschaftung des Gebäudebestands der Stadtgärtnerei auf dem Mundenhof.
Das Kreisjagdamt bearbeitet das Jagdwesen im Stadtkreis mit dem Ziel, dass nur zuverlässige und sachkundige Personen die Jagd ausüben.
Der Tier-Natur-Erlebnispark Mundenhof nimmt als stark nachgefragter Erholungsort vielfältige Aufgaben wahr, um Tiere anschaulich und artgerecht zu präsentieren und Wissen zu den verschiedenen Tierarten zu vermitteln.
Das Forstamt unterstützt die zuständigen Dienststellen im Rahmen der personellen Möglichkeiten bei der Durchführung des Winterdienstes durch die Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen.
Das Forstamt bewirtschaftet den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut private Waldbesitzende.
Kultur mit Bibliothekswesen und Eigenbetrieb Theater, Soziales mit kommunaler Beschäftigungsförderung, Migration und Integration mit Flüchtlingsversorgung
Die Handlungsfelder des Büros des Ersten Bürgermeisters von Kirchbach umfassen die Koordination und Steuerungsunterstützung in den Geschäftsbereichen Kultur mit Bibliothekswesen und Eigenbetrieb Theater, Soziales mit kommunaler Beschäftigungsförderung, Migration und Integration mit Flüchtlingsversorgung.
Die Aufgaben des Büros des Ersten Bürgermeisters von Kirchbach umfassen die Koordination, Steuerung und Steuerungsunterstützung im gesamten Geschäftsbereich innerhalb der Stadtverwaltung sowie gegenüber externen Dritten (z. B. Bundes- und Landesbehörden, Institutionen, Vereine und Verbände, kulturelle und soziale Einrichtungen).
Die Schwerpunkte der Inklusion und des Bürgerschaftlichen Engagements liegen im Bereich der Querschnittsaufgaben.
Stadtentwicklung erfolgt im Rahmen der Sozialplanung und über die Steuerung von sozialen Stadtteilprojekten.
Kulturamt, Städtische Museen und Stadtbibliothek
Das Europe Freiburg Freiburg ist fester Bestandteil der Stadtbibliothek.
Die Städtischen Museen Freiburg vereinigen von der Archäologie bis zur modernen Kunst umfassende Sammlungen, von denen ein Teil der Öffentlichkeit präsentiert wird.
Das Stadtarchiv übernimmt alle Unterlagen der Stadtverwaltung in analoger oder digitaler Form, denen rechtliche Bedeutung oder historischer Wert zukommt.
Das Kulturamt unterstützt zur Bereicherung des musikalischen Lebens in Freiburg Musikvereine, Chöre und Musik-Ensembles, Musikreihen und Festivals.
Die Stadtbibliothek bietet Medien- und Informationsdienste an.
Um die Vielfalt und Qualität des kulturellen Lebens und Angebots zu stützen, berät und fördert das Kulturamt Kunst- und Kultureinrichtungen, Vereine sowie Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und bezuschusst herausragende Kunst- und Kulturprojekte, Einzelveranstaltungen und Festivals in allen Sparten und der Stadtteilkultur.
Das Kulturamt ist zuständig für das Bürgerhaus Seepark, das Bürgerhaus Zähringen, die May- Bellinghausen-Halle und die Kapelle Peter & Paul. Die Vermietung erfolgt in der Zentralen Kulturverwaltung (ZKV).
Die Hauptaufgabe des Amtes für Soziales ist es, wirtschaftliche und persönliche Hilfen für Bürger_innen der Stadt Freiburg im Breisgau bereitzustellen.
Das Amt für Soziales nimmt Querschnittsaufgaben im Ordnungswesen, Bereich Kriminalprävention, wahr.
Die Aufgabe der Sozialhilfe im Bereich der Grundversorgung und der Hilfen nach dem SGB XII ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune als Träger erbracht.
Diese Produktgruppe enthält die Bezuschussung von Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenwohnanlagen, Veranstaltungen sowie von Vereinen und Initiativen.
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Menschen, die durch eine unmittelbare Kriegseinwirkung, durch Kriegsdienst oder durch Gefangenschaft gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Der Bund erstattet 80 Prozent der Kriegsopferfürsorge.
Das Amt für Soziales gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Die örtliche Betreuungsbehörde erstellt Sachverhaltsberichte für das Betreuungsgericht. Diese dienen der Abklärung, ob für eine_n Betroffene_n eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Das Amt für Soziales bietet ein breites Feld von sonstigen sozialen Hilfen und Leistungen an.
Seit Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (SGB II), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Amtes für Soziales (SGB XII) und des Amtes für Migration und Integration (Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Die Jugendberufshilfe beinhaltet Angebote für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf und wird in Freiburg von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt.
Auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Gewährung von Zuwendungen für psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke sowie Kontaktläden (VwV-PSB/KL)“ werden Angebote für suchtgefährdete und -kranke Menschen durch Zuschüsse gefördert.
Das Quartiersmanagement ist Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und den einzelnen Stadtteilen und Quartieren, in denen Quartiersarbeit besteht.
Das Amt für Soziales unterstützt Gruppen und Organisationen dabei, gesundheitsfördernde Lebensweisen und Lebensbedingungen zu verwirklichen und damit zur Stärkung ihrer Gesundheitspotenziale und der sozialen Integration beizutragen.
Die Kommunale Beschäftigungsförderung übernimmt die fachliche Steuerung und Weiterentwicklung von Angeboten für Menschen ohne Erwerbseinkommen, die aufgrund persönlicher Hemmnisse oder gesellschaftlicher Benachteiligung entweder von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen oder davon bedroht sind.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine änderte die Lage in Freiburg seit Februar 2022 dramatisch. Zuvor ging die Anzahl der von der Stadt untergebrachten Geflüchteten deutlich zurück, da das Land seit 2018 aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) auf dem Stadtgebiet keine Menschen mit Fluchthintergrund mehr zuwies. Seit Kriegsausbruch allerdings änderte sich dies grundlegend, Ende Mai 2022 hatten sich bereits über 2000 Menschen, die aus der Ukraine geflohen waren, in Freiburg registriert.
Der Migrant_innenbeirat ist ein kommunales, politisches Gremium, das die Interessen aller Migrant_innen mit ausländischem und deutschem Pass vertritt.
Die kommunale Integrationsförderung für Einwohner_innen ausländischer Herkunft umfasst die Koordinierung und Steuerung kommunaler Angebote und Netzwerke sowie der Angebote freier Träger im Aufgabenbereich, die Entwicklung und Implementierung von Fachkonzepten sowie die Akquise von Förderprogrammen.
Aufgabe der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung ist die Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Geflüchtete Leistungen des Amtes für Migration und Integration erhalten.
Die Stadt ist für die Versorgung bedürftiger Menschen mit Unterkunftsplätzen verantwortlich.
Das Amt für Migration und Integration gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Die sozialpädagogische Betreuung von Geflüchteten in öffentlich-rechtlicher Unterbringung wird ca. zur Hälfte durch Mitarbeitende des AMI erbracht. Daneben sind freie Träger der Wohlfahrtspflege im Sozialdienst tätig.
Finanz-, Wirtschaft-, Wohnungswesen, öffentliche Ordnung, Bürgerservice, Informationsmanagement und Wahlen, Feuerwehr, Sport, Standesamtswesen, Vermessung mit Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Friedhöfe
Die Handlungsfelder des Büros des Bürgermeisters Breiter umfassen die Koordination und Steuerung des gesamten Geschäftsbereiches des Dezernates IV innerhalb der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften im Rahmen der Beteiligungsverwaltung sowie gegenüber externen Dritten (z. B. Bundes- und Landesbehörden, Institutionen, Wirtschaftsunternehmen, Verbänden).
Die Steuerung und Koordination erstreckt sich über den gesamten Geschäftsbereich des Dezernates IV mit insgesamt acht Ämtern und einem Eigenbetrieb, den städtischen Gesellschaften im Rahmen der Beteiligungsverwaltung sowie gegenüber externen Dritten (z. B. Bundes- und Landesbehörden, Institutionen, Wirtschaftsunternehmen, Verbänden).
Die jährliche Bestandserhebung der Mitgliederzahlen bei den Sportvereinen Stand 2021 hat einmal mehr bestätigt, dass für die Freiburger Bevölkerung Sport- und Bewegungsangebote einen hohen Stellenwert haben.
Die aktuell 5 Hallen- und 3 Freibäder sind für die Sportinfrastruktur der Stadt von außerordentlicher Bedeutung.
Inhalt der Produktgruppe „Sportstätten“ sind die freien Sportanlagen, z.B. Fußball- und Tennisplätze und die Sondersportanlagen (Dreisamstadion und Eisstadion).
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement umfasst die Abteilung Informationsmanagement mit den Bereichen Statistik, Datenmanagement, Befragungen und Wahlen sowie die Abteilungen Bürgerservice und Verwaltung (Steuerungsunterstützung).
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement erarbeitet im Rahmen des Smart-Cities-Projekt eine städtische Data Governance.
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement stellt steuerungs-, planungs- und entscheidungsrelevante Kennzahlen für die Verwaltungsspitze und die Fachbereiche zur Verfügung.
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement erschließt Daten aus allen relevanten Lebensbereichen, verdichtet diese zu qualitativ hochwertigen Informationen, untersucht deren Inhalte auf aktuelle Trends und berechnet Prognosen.
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement ist zuständig für die Zulassung und Außerbetriebnahme von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr einschließlich der Bearbeitung von Anträgen auf Zwangsabmeldung mit dem Ziel, Verkehrssicherheit und Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement ist zuständig für die Verarbeitung von ca. 70.000 melderechtlichen Vorgängen pro Jahr, insbesondere An-, Ab- und Ummeldungen, für die Beratung von Meldepflichtigen, Mitteilungen an andere Behörden, Auskünfte an Berechtigte sowie die Pflege des Melderegisters.
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement ist zuständig für die Aufnahme von Anträgen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit den Antragstellenden, einschließlich der Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit für Renten, Kontenklärung, Versorgungsausgleich, Anerkennung nach Fremdrentenrecht und zwischenstaatlichen Abkommen, Kindererziehungszeiten, Beglaubigungen, Nachversicherung, Unfallversicherung und Rechtsbehelfe.
Die Stadtkämmerei ist für das Finanzmanagement zuständig. In der Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung wird der Rahmen für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben erstellt.
Die Stadtkämmerei nimmt vielfältige Aufgaben wahr, um die Finanzen der Stadt Freiburg im Breisgau zu verwalten und zu optimieren.
Die Stadtkasse übernimmt die zentrale Rolle bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, d. h. sie begleicht die bei den Teilhaushalten eingehenden Rechnungen und erhebt und verwaltet die städtischen Erträge.
Nach dem Produktplan Baden-Württemberg sind die Versicherungen der Stadt Freiburg dieser Produktgruppe zugeordnet.
Neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (FAG) sind die kommunalen Steuererträge mit rund einem Viertel der Gesamteinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Freiburg im Breisgau.
Die Produktgruppe Theater wird im THH 17 dargestellt, weil der Eigenbetrieb Theater Freiburg neben einem Zuschuss des Landes Baden-Württemberg einen städtischen Zuschuss erhält, der von der Stadtkämmerei im Beteiligungsmanagement abgewickelt wird.
Die Produktgruppe Kombinierte Versorgung wird im THH 17 dargestellt, weil hier die Zahlungen der Konzessionsabgaben von der Stadtkämmerei im Beteiligungsmanagement abgewickelt werden.
Die Produktgruppe Abfallwirtschaft wird im THH 17 dargestellt, weil auch die Zahlungsabwicklungen der Stadt mit der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung GmbH und dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Freiburg im Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei obliegen.
Die Produktgruppe Friedhofs- und Bestattungswesen wird im THH 17 dargestellt, weil auch die Zahlungsabwicklungen der Stadt mit dem Eigenbetrieb Friedhöfe im Beteiligungsmanagement erfolgen.
Die Produktgruppe Wirtschaftsförderung wird ebenfalls im THH 17 dargestellt, weil auch hier die Stadtkämmerei im Beteiligungsmanagement über die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH und CO. KG tätig wird.
Die Produktgruppe Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen wird im THH 17 dargestellt, weil die Stadtkämmerei im Beteiligungsmanagement für die f.q.b. gGmbH, den Eigenbetrieb Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger Gesamtschule, die Kopfbau II GmbH & Co. KG und die Stadion Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG tätig wird.
Das Amt für öffentliche Ordnung ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zuständig.
Mit präventiven und repressiven Maßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und des Polizeirechts, wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet.
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse werden anlässlich von Veranstaltungen oder für Werbeträger, Warenauslagen und gastronomische Freisitzflächen erteilt.
Der Aufgabenbereich umfasst die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben, die Überwachung der Produkt- und Betriebshygiene, die Probenahme von Lebensmitteln sowie Kosmetika und Bedarfsgegenständen.
Dieser Aufgabenbereich umfasst die Ahndung von Lenkzeitüberschreitungen von Kraftfahrern durch Bußgelder der Bußgeldbehörde.
Die Arbeit des Standesamtes bedient die wichtigsten Lebenslagen eines Menschen. Es werden Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie Ehen nach rechtlicher Prüfung geschlossen.
Das Standesamt übernimmt die Ermittlungen, wenn sich in einem Sterbefall keine Angehörigen um die Bestattung kümmern (227 Fälle im Jahr).
Das Standesamt beurkundet Geburten (6.026) und Sterbefälle (3.193), etwa die Hälfte davon von Freiburger_innen.
In die Zuständigkeit des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz fallen die Produktgruppen Brandschutz und Katastrophenschutz.
Vordringliche Aufgabe des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz ist die Rettung von Menschen und Tieren aus Brandgefahren und anderen Notlagen, die Bekämpfung von Bränden, die Beseitigung von Brandgefahren sowie die Beseitigung von Unglücksfällen, Explosionen oder Naturereignissen hervorgerufenen Gefahren.
Im Bereich des Katastrophenschutzes hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz die Aufgabe, das Zivil- und Landeskatastrophenschutzgesetz innerhalb der Stadtverwaltung als ausführendes Amt der Unteren Katastrophenschutzbehörde umzusetzen.
Hierzu gehören Brandverhütungsschauen, die das Amt für Brand- und Katastrophenschutz als Fachbehörde mit dem Baurechtsamt in besonders gefährdeten Objekten durchführt, sowie Stellungsnahmen im Bereich Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne und Veranstaltungen.
Die Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden, die Liegenschaften und die Flurstückentwicklung auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach und sichert Eigentumsverhältnisse.
Jeder Hausbau, jede Straßenplanung, jede Taxifahrt basiert auf Grundlagendaten des Vermessungsamtes. Rund 80 Prozent aller Daten innerhalb der Stadt Freiburg im Breisgau haben Raumbezug.
Das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) ist für den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung des fiskalischen städtischen Grund- und Immobilienvermögens zuständig.
Im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) obliegt dem Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung / bebauter Grundbesitz in der Funktion als Eigentümer des städtischen Gebäudebestandes – Wohngebäude, Objekte mit gewerblicher Nutzung, sozialer und / oder kultureller Nutzung – das komplette Immobilienmanagement.
Das ALW erwirbt, verwaltet und veräußert Flächen für die Stadt Freiburg für vielseitige Zwecke bzw. gibt diese im Erbbaurecht ab. Zu den damit verfolgten Zwecken gehören Wohnbaumaßnahmen, gewerbliche, kulturelle, soziale, sportliche, ökologische und landwirtschaftliche Nutzungen, Stadtentwicklungsmaßnahmen (auch über Treuhandkonten und daher nicht im Haushalt abgebildet), Ausgleichsflächen sowie der Erwerb von Flächen zum Bau von Stadtbahnen, öffentlichen Grünflächen, Straßen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Die damit verbundenen Tätigkeiten wie die Erstellung von Vermarktungskonzepten, Vertragsverhandlungen, Vertragserstellung, -beurkundung und -vollzug werden vielfach im Auftrag anderer städtischer Dienststellen und auch städtischer Gesellschaften durchgeführt. Im Rahmen der aktiven Liegenschaftspolitik konnten verstärkt Grundstücke erworben werden. Bei der Entwicklung neuer Baugebiete, z. B. Niedermatten, und der vorangetriebenen Rahmenkonzepte spielen auch die Möglichkeiten durch Vorkaufsrechte und Vorkaufssatzungen an Flächen zu gelangen vermehrt eine Rolle.
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter_innen) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer_innen) zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum geleistet.
Um Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien bessere Zukunftsperspektiven zu eröffnen, erhalten Kinder von Leistungsbezieher_ innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag auf Antrag die sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Die Sicherstellung einer adäquaten Wohnraumversorgung für breite Schichten der Freiburger Bevölkerung ist eine der Kernaufgaben des Amtes.
Bei der Vermietung von städtischen Immobilien (Produkt 11.24.02) und der Verwaltung unbebauter Grundstücke (Produkt 11.33.04), stellt das ALW 160 Garagen und Stellplätze zur Verfügung.
Durch die Entwicklung der Stadt und die damit oftmals zwangsläufige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen reichen die Belange der Landwirtschaft verstärkt in das politische, ökologische und regionale Bewusstsein.
Im Teilhaushalt 61 werden zentrale Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes abgebildet. Er beinhaltet allgemeine Deckungsmittel (Steuern, Zuweisungen etc.), die den einzelnen Teilhaushalten nicht zuordenbar sind, aber deren Finanzierung dienen.
Mit der Finanzausstattung des THH 61 wird ein Großteil der kommunalen Aufgaben finanziert. Hier spiegelt sich auch das sogenannte Konnexitätsprinzip wieder, das bedeutet, dass das Land bei Aufgabenübertragung auf die Kommunen (z. B. Grundsicherung) auch die damit zusammenhängenden Lasten trägt.
Die Produktgruppe Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft bildet z. B. den Globalen Minderaufwand und die sogenannte Deckungsreserve ab.
Stadtentwicklung und Bauen mit der Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat, Tiefbau mit Verkehrs- und Mobilitätsplanung, Stadtgrün und Gebäudemanagement, Eigenbetrieb Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger Gesamtschule, Entwicklung neuer Stadtteil Dietenbach, Quartier Kleineschholz, Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Die Handlungsfelder des Büros des Baubürgermeisters umfassen insbesondere die Beratung und Unterstützung des Baudezernenten bei der strategischen und politischen Steuerung des gesamten Geschäftsbereiches des Dezernates V.
Hierzu gehören die Beratung und Unterstützung des Baudezernenten bei der strategischen und politischen Steuerung des gesamten Geschäftsbereiches des Dezernates V.
Über die Projektgruppe Dietenbach wird die Entwicklung des neuen Stadtteils Dietenbach im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme dezernats- und ämterübergreifend gesteuert.
In dem Teilhaushalt Planung, Entwicklung und Bauen sind die Aufgaben und Produkte des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS), des Baurechtsamtes und des Stadtplanungsamtes zusammengefasst.
Die Verwaltung des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS) ist Serviceeinheit für das Büro des Bürgermeisters Prof. Dr. Haag (Dez. V), die Projektgruppe Dietenbach (PGD), die Stabsstelle Mobilität (MOBI), das APS, das Baurechtsamt (BRA) und das Stadtplanungsamt (STPLA).
Bei bestimmten komplexen städtebaulichen und sonstigen raumbezogenen Planungsvorhaben und -prozessen übernimmt das APS die Rolle des zentralen Koordinators bzw. Steuerers. Damit laufen alle Fäden und Informationen an einer Stelle zusammen und das Gesamtprojekt wird nicht nur aus dem Blickwinkel einer einzelnen Fachdisziplin erfasst. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, widerstreitende Ziele und Interessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zum Ausgleich zu bringen.
Das APS ist als kommunale Sanierungsstelle zugleich zentraler Koordinator der Stadterneuerungsmaßnahmen. Gerade bei diesen ist eine wirksame Gesamtsteuerung Voraussetzung für zügige Verfahren. Im Stadtplanungsamt werden mit der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung die Grundlagen der gesamten städtebaulichen Entwicklung erarbeitet und dazu die verschiedenen zusammentreffenden Interessenlagen und Anforderungen gebündelt und koordiniert. Dabei bilden unter anderem die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Dietenbachgelände und die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2040 mit integriertem Landschaftsplan zwei zentrale Aufgaben. Darüber hinaus werden hier die stadtgestalterischen Anforderungen der baulichen sowie der Freiraumentwicklung erarbeitet und umgesetzt.
Die Stabsstelle Geodatenmanagement (GDM) verwaltet ämter- und dezernatsübergreifend sämtliche digitale städtische Daten mit Raumbezug (z. B. Liegenschaften, Grünflächen, Bebauungspläne, 3D-Stadtmodell) und betreut fortlaufend deren Infrastruktur (GDI) bzw. baut diese aus.
Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.
Die Stadt hat im Januar 2014 als Teil des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Alle erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang hiermit, von der Bauberatung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme von zur Verfügung gestelltem Ersatzwohnraum sowie der Reaktivierung zweckentfremdeten Wohnraums, werden durch das Baurechtsamt abgewickelt.
Das Baurechtsamt als Untere Denkmalschutzbehörde sorgt für die Erhaltung des kulturellen Erbes in Form der gesetzlich geschützten Denkmale und Bauwerke, die im Geltungsbereich von städtischen Denkmalschutzsatzungen liegen.
Das Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) übt eine Lotsenfunktion bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude aus.
Das Gebäudemanagement Freiburg (GMF) baut, hält instand und betreibt die stadteigenen und angemieteten öffentlichen Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen und „vermietet“ sie an Ämter/ Dienststellen.
Das Gebäudemanagement Freiburg (GMF) ist für alle städtischen öffentlichen Gebäude (ca. 500 Gebäude, Wiederbeschaffungswert ca. 2,0 Mrd. EUR), die nicht Wohnzwecken dienen, verantwortlich.
Das GMF ist als interner Dienstleister für die Essensversorgung zuständig. Die Kantine im Stühlinger (RiS) wird vom GMF betrieben.
Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte zuständig.
Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die bauliche Instandhaltung sowie die Betreuung und Bewirtschaftung verschiedener historischer Gebäude/ Denkmale zuständig.
Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für Bereitstellung, Betrieb, Unterhaltung und Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen zuständig.
Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die bauliche Instandhaltung sowie die Betreuung und Bewirtschaftung der St. Michaels-Kapelle sowie die Sanierung der Grabmale auf dem Alten Friedhof Herdern zuständig.
Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) ist für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gewässern, Park- und Grünanlagen, Kleingärten und Kinderspielplätzen zuständig.
Planung, Bau und Unterhaltung auf Anforderung von Grün- und Freiflächen wie: Sportflächen, Gleisanlagenbegrünung, Friedhöfe (gebührenfähiger Teil). Pflege von städtischen Grundstücken.
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
Für die Weiterentwicklung der Stadt und des Verkehrsnetzes sowie bei der Verkehrsanlagenerneuerung werden bedarfsgerechte, sichere und funktionsfähige Verkehrsanlagen geplant. Kommunale Verkehrsplanung braucht - über aktuell laufende Verkehrsvorhaben hinaus - mittel- und langfristige Perspektiven.
Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.
Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u.ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Einwohnerinnen und Firmen.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Dieses Produkt enthält auch die Leistungen der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes:
Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Parkierungseinrichtungen.
Die Stadt Freiburg im Breisgau bildet zusammen mit den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen den Zweckverband Regio- Nahverkehr Freiburg (ZRF).
Das GuT unterhält ein 4,1 km langes städtisches Industriegleisnetz mit acht verzweigten Gleisen im Industriegebiet Nord.
Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen sowie Kleingartenflächen. Straßenbegleitgrün inkl. Baumpflanzung/-pflege und Baumschutz.
Gewässerschutz, Öffentliche Gewässer, Entwässerungsgräben, Versickerungsanlagen und Wasserbauliche Anlagen zur Sicherstellung des Wasserabflusses unter Berücksichtigung der ökologischen Leistungsfähigkeit der Gewässer.
Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden öffentlichen Grünflächen und Großbäumen auf Friedhöfen, die nicht in die Gebührenrechnung einbezogen werden.
Naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie die Unterhaltung von öffentlichen Natur- und Landschaftsschutzflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung.
Das GuT ist die verantwortliche Stelle bei der Stadt Freiburg im Breisgau zur Koordinierung und Durchführung der Lärmminderungsplanung.