Pressemitteilung vom 1. Februar 2024

Baurechtsamt weist auf Änderung in der Landesbauordnung hin

  • Digitale Bauanträge sind ab 2025 Pflicht
  • Verfahren der Angrenzerbenachrichtigung wird geändert

Auf alle, die 2024 ein Bauprojekt angehen, kommen Änderungen zu. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren hat das Land im November 2023 die Landesbauordnung (LBO) geändert. Neu ist, dass Bauanträge in Zukunft nur noch in elektronischer Form gestellt werden können. Bis Ende 2024 gibt es noch eine Übergangsregelung für Bauende und Behörden. Spätestens ab 2025 müssen Bauende die notwendigen Unterlagen als PDF elektronisch einreichen.

Die Benachrichtigung von Angrenzenden ist im Baugenehmigungs-verfahren und bei Bauvoranfragen nun nicht mehr grundsätzlich vorgesehen, sondern auf bestimmte Sonderfälle – wenn Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften notwendig sind – begrenzt. Diese wiederum müssen künftig ausdrücklich beantragt werden. So weiß die zuständige Stelle von Anfang an, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht.

Statt einer vorherigen Angrenzerbenachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren sieht die Neuregelung in der LBO dann eine Zustellung der fertigen Baugenehmigung an potentiell berührte Nachbarn vor. Hierdurch werden die Nachbarinnen und Nachbarn informiert und ihnen der Rechtsweg eröffnet.

Im Kenntnisgabeverfahren erfolgt künftig keine Benachrichtigung der Nachbarschaft mehr. Das Kenntnisgabeverfahren kann allerdings nur dann angewandt werden, wenn es einen geltenden und qualifizierten Bebauungsplan gibt und dieser durch das Bauvorhaben in allen Bestimmungen eingehalten wird.

Veröffentlicht am 01. Februar 2024