Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte
Erhabungsbeauftragte (EB) erhalten für Ihre ehrenamtliche Arbeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Alle Erhebungsbeauftragte, die an der Schulung teilgenommen haben und Daten für den Zensus erhoben haben, erhalten einen Pauschalbetrag von 80 €. Danach wird die Entschädigung zum einen am Aufwand (z.B. Zahl der Befragten Auskunftspflichtigen und Anschriften) und nach Erfolg (vollständige Erfassung, Übergabe der Kennungen für die Onlinefragebögen) bemessen.
Durchschnittlich wird die Entschädigung etwa zwischen 800 € und 1.000 € pro EB liegen.
Die Vergütung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Allgemein | ||
Pauschalbetrag für Schulungsteilnahme, Fahrtkosten, Telefonkosten | 80 € | einmalig |
Vorbegehung der Anschriften und Einwurf der Termine | 2 € | pro Anschrift |
Persönliche Befragung der Haushaltsstichprobe (Ziel 1) |
||
Vollständige Erfassung aller Ziel-1-Merkmale | 5 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Erfassung ausschließlich der 4 Merkmale zur Existenzfeststellung | 4 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Lediglich Erfassung des Vor- und Nachnamens | 2 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Antwortausfall eines ganzen Haushalts | 2 € | pro Haushalt |
Persönliche Befragung der Wohnheime (Ziel 1) | ||
Vollständige Erfassung aller Ziel-1-Merkmale | 7 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Erfassung ausschließlich der 4 Merkmale zur Existenzfeststellung | 4 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Lediglich Erfassung des Vor- und Nachnamen | 2 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Antwortausfall eines ganzen Haushalts | 2 € | pro Haushalt |
Zweiter Befragungsteil der Haushaltsstichprobe und der Wohnheime* (Ziel 2) |
||
Übergabe der Kennung für den Onlinefragebogen (Selbstausfüller) | 2 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Übergabe eines Papierfragebogens (Selbstausfüller) | 1 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Persönliche Befragung | 2 € | pro Auskunftspflichtige_r |
Befragung der Gemeinschaftsunterkünfte |
||
Zusätzlicher Schulungsteil: Gemeinschaftsunterkünfte | 40 € | einmalig |
Übergabe der Online-Kennungen an die Einrichtungsleitung | 10 € | pro Unterkunft |
Vorbegehung, Übergabe Infomationsmaterial, techn. Betreuung der GU | 30 € | pro Unterkunft |
Ausfall / Verweigerung einer GU | 1 € | pro Unterkunft |
* In Wohnheimen werden nur bei einem Teil der Auskunftspflichtigen die Ziel-2-Merkmale erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Tabelle lediglich Richtwerte darstellt und eine Anpassung des Vergütungskonzepts nicht ausgeschlossen ist. Sollte sich etwas ändern, werden wir Sie auf unserer Homepage darüber informieren.
Weitere Hinweise zur Aufwandsentschädigung (Infos zur Steuerfreiheit, Anrechung auf Leistungen, etc.) finden Sie hier:
Hinweise zur Aufwandsentschädigung
Kontakt
Erhebungsstelle Stadt Freiburg
Zensus 2022
Berliner Allee 1
5. OG, Raum 520
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
zensus2022@stadt.freiburg.de
Erweiterte Telefonzeiten für Erhebungsbeauftragte:
Telefon: 0761 201-7070
Mo-Do 09:00-12:00 und 14:00-16:30
Fr 09:00-12:00