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Antrag auf Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen

Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Verkehrsraum durch ein lizensiertes Telekommunikationsunternehmen nach §127 TKG.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Planungen des Straßenbaulastträgers, die dem Vorhaben entgegenstehen.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Vereinbarungen (z.B. Konzessionsverträge, Fernwärmerichtlinien, Verträge, etc.), die dem Vorhaben entgegenstehen

Verfahrensablauf

Ein Telekommunikationsunternehmen stellt einen Antrag auf Verlegung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Verkehrsraum. Die Baustellenkoordinierung erteilt dafür die Zustimmung, wenn die beantragte Trasse für diesen Zweck geeignet ist. Nach erteilter Zustimmung muss vor Baubeginn durch die ausführende Baufirma ein Aufgrabungsantrag gestellt werden.

Fristen

Die Bearbeitungszeit beim GuT, SG Baustellenkoordinierung bis zur Zustimmung beträgt ca. 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
  • Ein Lageplan mit Darstellung der Trasse und ggf. ein oder mehrere Straßenquerschnitte.
  • Wenn Bäume von der Verlegung betroffen sind ist ein Baumbestandsplan beizufügen.
  • einen vollständig ausgefüllten Standortssicherungsantrag

Kosten

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 04.05.2022 freigegeben.