Doppelhaushalt 2023/2024



Hierzu gehören Brandverhütungsschauen, die das Amt für Brand- und Katastrophenschutz als Fachbehörde mit dem Baurechtsamt in besonders gefährdeten Objekten durchführt, sowie Stellungsnahmen im Bereich Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne und Veranstaltungen.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung

Die Sicherstellung einer adäquaten Wohnraumversorgung für breite Schichten der Freiburger Bevölkerung ist eine der Kernaufgaben des Amtes.


52 Bauen und Wohnen 52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung

Die Stadt hat im Januar 2014 als Teil des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Alle erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang hiermit, von der Bauberatung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme von zur Verfügung gestelltem Ersatzwohnraum sowie der Reaktivierung zweckentfremdeten Wohnraums, werden durch das Baurechtsamt abgewickelt.


52 Bauen und Wohnen 52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

Das Baurechtsamt als Untere Denkmalschutzbehörde sorgt für die Erhaltung des kulturellen Erbes in Form der gesetzlich geschützten Denkmale und Bauwerke, die im Geltungsbereich von städtischen Denkmalschutzsatzungen liegen.


52 Bauen und Wohnen 52.30 Denkmalschutz und Denkmalpflege

Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung