Pressemitteilung vom 24. Juni 2024

Neukonstituierung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach der Kommunalwahl

Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) gehören neben dem Oberbürgermeister und den gemeinderätlichen Mitgliedern 14 sachkundige Bürgerinnen und Bürger mit Stellvertretern an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände und sonstiger freier Träger vom Gemeinderat zu benennen sind.

Außerdem sind neben der Leitung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie weitere Institutionen und Organisationen vorschlagsberechtigt für die Benennung von beratenden Mitgliedern. Neben den Religionsgemeinschaften sind dies staatliche Behörden, selbstorganisierte Elterngruppen, der Gesamtelternbeirat Freiburger Kindertageseinrichtungen und die Jugendbegegnungsstätten.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bittet um entsprechende Vorschläge bis zum 4. Juli an folgende Adresse:

Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg, Europaplatz 1, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/201-8301, E-mail: aki-al@stadt.freiburg.de

Veröffentlicht am 24. Juni 2024