Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Zuschüsse an Frauen- und Mädchengesundheitszentrum, Frauenhorizonte, Frauen- und Kinderschutzhaus, Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, P.I.N.K.
Auszubildende können auf Antrag Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) für schulische Ausbildung und für Meisterkurse (AFBG) erhalten.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Die Aufgabe der Sozialhilfe im Bereich der Grundversorgung und der Hilfen nach dem SGB XII ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune als Träger erbracht.
Diese Produktgruppe enthält die Bezuschussung von Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenwohnanlagen, Veranstaltungen sowie von Vereinen und Initiativen.
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Menschen, die durch eine unmittelbare Kriegseinwirkung, durch Kriegsdienst oder durch Gefangenschaft gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Der Bund erstattet 80 Prozent der Kriegsopferfürsorge.
Das Amt für Soziales gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Die örtliche Betreuungsbehörde erstellt Sachverhaltsberichte für das Betreuungsgericht. Diese dienen der Abklärung, ob für eine_n Betroffene_n eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Das Amt für Soziales bietet ein breites Feld von sonstigen sozialen Hilfen und Leistungen an.
Seit Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (SGB II), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Amtes für Soziales (SGB XII) und des Amtes für Migration und Integration (Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Geflüchtete Leistungen des Amtes für Migration und Integration erhalten.
Die Stadt ist für die Versorgung bedürftiger Menschen mit Unterkunftsplätzen verantwortlich.
Das Amt für Migration und Integration gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Die sozialpädagogische Betreuung von Geflüchteten in öffentlich-rechtlicher Unterbringung wird ca. zur Hälfte durch Mitarbeitende des AMI erbracht. Daneben sind freie Träger der Wohlfahrtspflege im Sozialdienst tätig.
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter_innen) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer_innen) zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum geleistet.
Um Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien bessere Zukunftsperspektiven zu eröffnen, erhalten Kinder von Leistungsbezieher_ innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag auf Antrag die sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen.