Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Zugeordnet sind hier Produkte der Ortsverwaltungen in Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Walterhofen.
Das Umweltschutzamt vollzieht die wasserrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Oberflächengewässer und des Grundwassers unter Einbeziehung der Klimaänderungsfaktoren (längere Trockenperioden, extreme Hochwasserereignisse).
Das Umweltschutzamt ist verantwortlich für den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gebiets-, Biotop- und Objektschutz. Dies umfasst die Ausweisung und die Pflege von Schutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Grünbeständen sowie den Vollzug des Naturschutzrechtes bei besonders geschützten Biotopen und dem Artenschutz und die Führung des naturschutzrechtlichen Ökokontos.
Das Forstamt bewirtschaftet den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut private Waldbesitzende.
Die Produktgruppe Friedhofs- und Bestattungswesen wird im THH 17 dargestellt, weil auch die Zahlungsabwicklungen der Stadt mit dem Eigenbetrieb Friedhöfe im Beteiligungsmanagement erfolgen.
Durch die Entwicklung der Stadt und die damit oftmals zwangsläufige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen reichen die Belange der Landwirtschaft verstärkt in das politische, ökologische und regionale Bewusstsein.
Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die bauliche Instandhaltung sowie die Betreuung und Bewirtschaftung der St. Michaels-Kapelle sowie die Sanierung der Grabmale auf dem Alten Friedhof Herdern zuständig.
Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen sowie Kleingartenflächen. Straßenbegleitgrün inkl. Baumpflanzung/-pflege und Baumschutz.
Gewässerschutz, Öffentliche Gewässer, Entwässerungsgräben, Versickerungsanlagen und Wasserbauliche Anlagen zur Sicherstellung des Wasserabflusses unter Berücksichtigung der ökologischen Leistungsfähigkeit der Gewässer.
Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden öffentlichen Grünflächen und Großbäumen auf Friedhöfen, die nicht in die Gebührenrechnung einbezogen werden.
Naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie die Unterhaltung von öffentlichen Natur- und Landschaftsschutzflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung.