Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Wohnbebauung im Plangebiet „Hornbühl-Ost“ (Stadtrand)

Kreuzäcker | Ebnet

Bauherr: Gisinger GmbH, Freiburg (Haus Nr. 13 – 16), Baugemeinschaft Hornbühl Ost GbR (Haus Nr. 11), Privatperson – Reinvestment Grundstückseigentümer (Haus Nr.12) 

Planverfasser: Eble Messerschmidt Partner, Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Tübingen

Protokoll

Erläuterung und Präsentation des Projektes zeigen den hohen qualitativen Anspruch der Bauherrschaft. Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Absicht des Verfassers, ein Ensemble aus sechs Häusern entstehen zu lassen. Ebenso positiv wird die beabsichtigte Ausführung der Außenwände und der Fassade in Holz bewertet. Der GBR stellt jedoch auch fest, dass die Typologie der Bebauung seitens der Architekten eher städtisch, als ländlich interpretiert wird. Die umgebende Bebauung dieses Stadtteiles weist eher einen ländlichen Charakter auf. Aus Sicht des Beirats sollten in der weiteren Bearbeitung folgende Themen herausgearbeitet werden:
Höhenentwicklung der Gebäude
Die bei fünf Gebäuden nach Bebauungsplan erlaubten vier Vollgeschosse sind aus Sicht des GBR als Ortsrand des Stadtteils zu hoch. Wünschenswert wäre das Untersuchen einer dreigeschossigen Bebauung mit einem steileren Dach. Durch den Dachraum könnte die vorgesehene Ausnutzung realisiert werden und zugleich eine angemessene Höhenentwicklung zum direkten Umfeld hergestellt werden. Wichtig hierbei ist es jedoch, dass die Dachfigur im Ganzen erhalten und nicht durch Erkeraufbauten, Dachgauben etc. gestört wird.
Ortsrand
Die Lage am Ortsrand von Hornbühl-Ost wird durch die Ausprägung der Baukörper derzeit nicht thematisiert. Die bauliche Situation am Übergang in die freie Landschaft ist mit architektonischen Mitteln stärker herauszuarbeiten. Denkbar an dieser Stelle ist es, dass die Gebäude durch Elemente wie Sockel, Pergola o.ä. eine Einheit bilden. Dadurch würde der Ortsrand räumlich definiert. Ein stärkerer Bezug sollte zur Topographie hergestellt werden. Verbindende Elemente aus der „Gartenstadt“ könnten einen wichtigen Beitrag leisten.
Typologie


Der Entwurf zeigt derzeit detailreiche „städtische“ Gebäude, die jedoch mit einem anderen Ort austauschbar sind und in ihrem Ausdruck keine Bezüge zu ortstypischen, einfachen Satteldachhäusern herstellen. Die Häuser wirken unruhig und einseitig orientiert. Dieser Eindruck entsteht durch die entlang der Längsseite vorgelagerten Balkone, Rücksprünge in den Fassaden, eine Vielzahl unterschiedlicher Fensterformate, die herausgedrehten Gebäudekanten etc. Die Gebäude sollten in ihrem Ausdruck einen stärkeren Ortsbezug herstellen, in dem sie als Solitäre ausgebildet sind und deren Giebelfassaden beruhigt werden. Die Balkone sollten an der Stelle Teil der Gesamtfigur werden und nicht, wie derzeit erfolgt, additiv behandelt sein. Auch ist die Verkleidung der Fassade mit Holz bis an das Geländeniveau nicht ortstypisch. Hier wäre es sinnvoll, über die ortstypischen steinernen Sockel und eine horizontale Holzverkleidung in den oberen Geschossen nachzudenken.
Freiraum
Die Typologie des Freiraums spiegelt in angemessener Weise die Umgebung und die Ausbildung des Ortsrandes wider. Sowohl die Anordnung, als auch die Auswahl der Vegetation und der Umgang mit dem Regenwasser lassen einen sensiblen Umgang mit dem Ort und seiner Umgebung erkennen. Infrage gestellt wird seitens des GBR die Zerstückelung der gebäudenahen Freiflächen durch Winkelmauern und Tiefgaragen Zu- und Ausfahrten. Eine stärkere Berücksichtigung der Topografie des Geländes durch Terrassierung könnte helfen, die Gebäude stärker einzubinden und damit auf die Mauerwinkel zu verzichten. Die Unterbringung der Stellplätze in einer anderen Form sollte noch einmal untersucht werden. Auf die wenig ortstypische TG könnte dadurch gegebenenfalls verzichtet werden. Gerade die Wasserschutzzone III A verlangt erhöhte Aufwendungen bei größeren Eingriffen in das Bodengefüge und damit auch kostenintensivere Ausführungen. Die o.g. Elemente aus der „Gartenstadt“ könnten dabei einen erheblichen Teil zur Beruhigung der Freiflächen beitragen.
Der Beirat dankt dem Bauherren und den Architektenkollegen für die sehr gute Vorstellung des spannenden Projektes und bittet im Zuge der Weiterentwicklung des Projektes um eine erneute Vorlage.