Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 2: Neubau eines Mehrfamilienhauses

Kappler Straße 21a | Littenweiler

Bauherr: Allgeier Wohnbau GmbH & Co. KG, Gundelfingen

Planverfasser: Architekturbüro Jacques Ross, Freiburg

Protokoll

Herr Architekt Ross stellt die Grundzüge des geplanten Projektes vor, verweist hierbei darauf, dass es sich bei den Varianten um prinzipielle Baukörperstudien in Bezug auf Einfügung der Maße und Masse sowie der Baukörperstellung auf dem Grundstück handelt. Eine vertiefte architektonische Betrachtung in Bezug auf die Detailausbildung liegt den vorgelegten Zeichnungen nicht zugrunde.
Insgesamt werden 3 Varianten vorgestellt, die sich in Dachform und Baukörperausformung unterscheiden. Allen Varianten gemeinsam sind die Parallelstellung des 27m langen Baukörpers zur Straße am Kreuzsteinacker sowie die Gebäudehöhe von 3 Vollgeschossen plus Dach. In V1 und V2 wird die Vorderkante des Gebäudes zur Straße hin in die Verlängerung der nördlich angrenzenden ehemaligen Fabrik gelegt, in V3 springt die VK des Gebäudes auf halber Strecke nach vorn, auf die durch das südlich angrenzende Gebäude definierte Raumkante. Im Bereich des Daches werden zwei Varianten angeboten: V1 und V3 mit Staffelgeschoss nach Süden, Westen und Osten sowie V2 mit einem Mansarddach. Als baurechtlicher Bezug für die Höhenentwicklung insbesondere der Ausbildung der drei Vollgeschosse werden die Gebäude an der Ferdinand-Kopf-Straße herangezogen.
Der Gestaltungsbeirat hat sich durch eine Ortsbesichtigung sowie dem Studium der vorgelegten Planung ein umfassendes Bild gemacht. Als prägend und maßstabsbildend wird die vorhandene Bebauung der Straße „Am Kreuzsteinacker“ empfunden. Die hier vorhandene, durchgängig ein- bis zweigeschossige und feingliedrige Bebauung bildet einen kohärenten Straßenraum ab. Auf der westlichen Straßenseite stehen die Gebäude giebelständig, der östliche Bereich ist durch die langgezogene Fabrik geprägt. Auch dieser Bau fügt sich mit seiner Zwei-Geschossigkeit in den allgemeinen Maßstab der Straße ein. Das Satteldach tritt als prägende Dachform hervor, Mansarddächer oder Attikageschosse sind derzeit nicht vorhanden.
Der GBR kann eine Ausführung des Projektes in der derzeit vorgeschlagenen Form nicht befürworten und empfiehlt die Planung in Richtung folgender Punkte zu überarbeiten:
- Typologische Integration des Neubaus in die Bestandsbebauung, dabei sollte der Maßstab der umgebenden, giebelständigen Wohnhausbebauung als Impulsgeber betrachtet werden.
- Anpassung der Gebäudehöhe in die Bestandsituation „Am Kreuzsteinacker“, also zwei Vollgeschosse plus Dach. Einer Ableitung der Gebäudehöhe aus dem Bereich Ferdinand-Kopf-Straße kann aus städtebaulichen Gründen vom GBR nicht gefolgt werden (u.a. die große dazwischenliegende Grünzone verhindert diesen Transfer).
- Die Dachform sollte sich von den Bestandssituationen in der direkten Nachbarschaft ableiten (geneigtes Dach).
- Studium der Positionierung des Gebäudes oder auch zweier Gebäude zum Straßenraum. Der GBR bevorzugt eine Positionierung analog der südlich angrenzenden Bebauung.
- Schaffung von gut nutzbaren, nicht überdimensionierten auch privaten Freiräumen. Die derzeitige Positionierung des vorgeschlagenen Gebäudes erzeugt rundum Restflächen, die insbesondere bei einer späteren Teilung in Teileigentum wenig Qualität erwarten lassen.
Der Beirat dankt dem Bauherren und den Architekten für die Vorstellung des Projektes und empfiehlt eine Wiedervorlage.