Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Erweiterung der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVF)

Wonnhaldestraße 4 | Unterwiehre

Bauherr: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg

Planverfasser:  Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg

Protokoll

Die „Forstwirtschaftliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA)“ beabsichtigt, an ihrem derzeitigen Hauptstandort an der Wonnhaldestraße 4 eine Erweiterung des Bestandgebäudes um einen Laborneubau und eine Verlagerung der Gewächshäuser vorzunehmen, um die derzeitig in der Stadt verteilten Nebenstandorte zusammenzuführen. Dies soll einer konzentrierteren und effizienteren Arbeitsorganisation dienen. Zugleich ist es auch Ziel, aus umweltpolitischen und ökonomischen Gründen die durch die Dezentralität der Standorte verursachte erhöhte Mobilität einzugrenzen.
Für die Erweiterungsabsichten der „FVA“ hat das „Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Standort Freiburg“ eine erste, grobe Entwicklungsstudie erarbeitet, um auf dieser Grundlage die Stellungnahme des Gestaltungsbeirats zu erfahren. Der benannte zusätzliche Flächenbedarf wird mit 5.000 qm BGF beziffert. In der Entwicklungsstudie ist vorgesehen, diesen Flächenbedarf in drei, leicht versetzt angeordneten dreigeschossigen Baukörpern nachzuweisen, die parallel zum Bestandsbau und parallel zum Waldsaum situiert sind. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wonnhalde“ (B-Plan-Nr. 4-40). Aufgrund der Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans ist nur noch ein Baupotenzial von rund 2.600 qm BGF gegeben. Die beabsichtigte Erweiterung würde also die maximal zulässige BGF von rund 6.300 qm mit 2.400 qm (knapp 40%) erheblich überschreiten. Hinzu kommt, dass der Erweiterungsbau die Verlagerung der Gewächshäuser auf das südlich gegenüberliegende, im Außenbereich befindliche, Dreiecksgrundstück nach sich zieht.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Freiburg wurde jüngst eine Stadt- und Landschaftsbilduntersuchung abgeschlossen. Ein wesentliches Ergebnis dieser Studie für die visuelle Beurteilung der Landschaftsräume ist die Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Ränder, insbesondere der Wald- und Gehölzsäume. Deshalb sind bei dem Bauvorhaben der „FVA“ eine besondere Sorgfalt bei der Einfügung des Erweiterungsbaus und ein sensibler Umgang mit dem Waldsaum erforderlich.


Der Gestaltungsbeirat begrüßt die frühzeitige Kontaktaufnahme der „FVA“ und des „Amtes für Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Standort Freiburg“ auf der Grundlage erster Entwicklungsstudien. Denn das Bauvorhaben wirft einige grundsätzliche Fragen auf, die einer frühzeitigen Klärung bedürfen, bevor das Projekt weiter konkretisiert wird. Der Beirat kann auch die Anliegen des Bauherrn, seine Einrichtungen an diesem Standort mit der Nähe zum Waldhaus zu bündeln, sehr gut nachvollziehen. Er äußert deshalb ausdrücklich, das Bauvorhaben angesichts der Bedeutung der Einrichtung der „FVA“ bestmöglich unterstützen zu wollen.
Angesichts der Empfindlichkeit des Landschaftsraums und der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen empfiehlt der Gestaltungsbeirat für eine zügige und hindernisfreie Realisierung des Bauvorhabens folgende Eckpunkte für das weitere Vorgehen.
• Das Bauvorhaben sollte sich an den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes orientieren. Eine Neuaufstellung sollte vermieden werden. Denn der gewachsene Stellenwert von ökologischen und landschaftsvisuellen Aspekten bei der Abwägung von Belangen lässt keine Erhöhung der Baumasse und Ausweitung des Baugebiets erwarten.
• Dies verlangt vom Bauherrn “FVA“ und vom „Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Standort Freiburg“ eine genaue Überprüfung des Erweiterungsbedarfs und Priorisierung der zu bündelnden Standorte. Ebenso ist zu prüfen, welche Flächenpotenziale aus einer effizienteren Organisation des Bestandgebäudes zu generieren sind.
• Für die Konzeption des Erweiterungsbaus empfiehlt der Beirat, verschiedene Varianten vorzulegen, um zu einer besseren Abwägung einer standortangemessenen baulichen Disposition zu kommen.
• Bei der Entwicklung der Varianten sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Gerade in dieser empfindlichen landschaftlichen Umgebung am Bohrerbach ist der Anspruch an eine hochwertige und transparente Architektur und Freiraumgestaltung wie auch die Adressierung der Neubebauung im Zusammenhang mit dem Bestand für die Akzeptanz und das Interesse der Öffentlichkeit von Bedeutung. Deshalb wäre die Eingangssituation gestalterisch darzustellen. Ebenso wäre die topografische Gestaltung in Form von Schnitten und Ansichten zur Integration der neuen Laborgebäude in die Bestandssituation zu skizzieren. Die Landschaft sollte im Sinne des Forschungsbezugs durch die Gebäude „durchscheinen“. Bei der inneren Grundstücksgestaltung zwischen Bestand und Neubau sollte die Aufenthaltsqualität für MitarbeiterInnen und BesucherInnen berücksichtigt werden. Und auch die Erschließung von Bestand und Neubauten ist im Hinblick auf die Bündelung zu prüfen, um Versiegelung zu reduzieren.
• Ob die südlich angrenzende Dreiecksfläche für die Verlagerung der Gewächshäuser künftig zur Verfügung steht, ist Gegenstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und kann vom Beirat nicht abschließend eingeschätzt werden.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Wiedervorlage des Bauvorhabens in einer seiner nächsten Sitzungen, ist aber auch bereit in einem möglichen Umlaufverfahren vorab eine Stellungnahme abzugeben.