Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses am OBI- Altstandort

1. Weiterentwicklung aus Sitzung vom 4.2.2021

Basler Landstraße 16 | St. Georgen

Bauherr: TLC Consulting GmbH, Umkirch, Christoph Lüke

Planverfasser:  Dipl. Ing. (FH) Architekt, Dirk Lais, Schönau

Protokoll

Städtebau
Der vorgelegte Entwurf zeigt ein 6-geschossiges winkelförmiges Gebäude, welches die Ecke Merzhauser Straße / Wippertstraße schließt. Die langfristige Entwicklung der Merzhauser Straße sieht eine Bebauung mit 5 Geschossen vor. Sechsgeschossige Hochpunkte sollen nur vereinzelt an wesentlichen stadträumlichen Stellen gestattet werden. Dem Grundstück des vorgelegten Entwurfs kann aus diesen Gründen maximal eine fünfgeschossige Bebauung zugesagt werden. Baukörperlich muss zur Wippertstraße ein guter Übergang zur Nachbarschaft gefunden werden. Eine Abstaffelung der Höhe wird als sinnvoll erachtet.
Die vorgeschlagene Zugänglichkeit des Gebäudes ausschließlich über den Hof führt zu einer fehlenden Adressbildung, was weder aus Sicht der BewohnerInnen und Gäste, als auch aus stadtgesellschaftlicher Sicht richtig ist. Die Eingänge zum Gebäude sollten unbedingt von der Merzhauser Straße und möglichst auch von der Wippertstraße aus erfolgen.
Durch die vorgeschlagene Laubengangerschließung der Wohnungen mit Treppen- und Aufzugsturm im Hof sind alle Wohnungen lediglich zur Straße hin ausgerichtet. Das Potential, auch Räume zum ruhigen Hof hin zu legen, wird dadurch nicht genutzt. Die räumliche Qualität des Laubengangs wird in Frage gestellt. Es wird vorgeschlagen zu überprüfen, wie eine Erschließung über in den Baukörper intergierte Treppenhäuser zu einer Qualitätssteigerung der Wohngrundrisse führen kann und diese durchgesteckt von 2 Seiten belichtet und belüftet werden können. Dies könnte auch im gleichen Zuge das Problem der Adressbildung lösen.
Durch die hohe Anzahl der Wohnungen entsteht ein erheblicher Stellplatzbedarf, der teilweise in der Tiefgarage, aber auch in großem Umfang im Hof untergebracht ist. Dadurch können keine qualitätsvoll begrünten Freianlagen mit Aufenthaltscharakter entstehen. Es muss überprüft werden, wie die Stellplatzunterbringung im Sinne freiräumlicher Qualität optimiert oder eine Veränderung des Wohnungsmixes zugunsten größerer Wohnungen zu weniger Stellplätzen führt.
Das Gremium stellt die grundsätzliche Frage, ob unter dem Nachhaltigkeitsaspekt ein Abriss des vor wenigen Jahren aufgestockten Gebäudes die richtige Entscheidung ist, oder ob ein Fortführen des Bestandes mit weiterer Aufstockung an der Merzhauser Straße und ggf. der Verlängerung des Riegels nach Süden hin auch eine adäquate Lösung darstellen würde.

Freiraum
Es wird empfohlen einen qualifizierten Freiflächenplan mit qualitätvollen Angeboten für die Bewohner*innen zu erarbeiten. Der Kinderspielplatz sollte an geschützter Stelle und mit entsprechend hohem Gestaltungsniveau integriert werden. Die Rampe in die Tiefgarage stellt eine bauliche Schlucht dar, die soweit es die Fahrzeughöhe zulässt, begrünt und im Brüstungsbereich angemessen gestaltet werden sollte. Der Hofbereich soll unter klimatischen und sozialen Aspekten in Balance zwischen Parkierung, Grünflächen und Baumpflanzungen neu gestaltet werden.

Weiterentwicklung
Der Gestaltungsbeirat dankt dem Bauherrn und dem Architektenkollegen für die sehr gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Um eine Wiedervorlage des Projektes nach erfolgter Überarbeitung wird gebeten.