Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Erweiterung des bestehenden Wohn- und Betriebsgebäudes

Am Kreuzsteinacker 2 | Littenweiler

Bauherr: UKS Fischer GmbH & Co.KG, Feiburg

Planverfasser: Bernd Birmes, freier Architekt, Freiburg

Protokoll

Das Projekt Kreuzsteinacker 2-8 wird vom Architekten und der Eigentümerin anhand von 4 Folien dem GBR vorgestellt. Weiteres Planmaterial aus zeitlich einander folgenden Bauanträgen wird zusätzlich vom Baurechtsamt zur Verfügung gestellt.
Es ist vorgesehen das bestehende historische Gewerbegebäude mit schiefergedecktem Walmdach in der Grundsubstanz zu erhalten und über Anbauten und Sanierungen eine funktionale – nutzungstechnische Zukunftsfähigkeit für das Areal zu erzielen. Es soll zukünftig ein multifunktional bespieltes Ensemble entstehen. Die bereits aus einem künstlerisch-handwerklichem Kleingewerbe bestehende Nutzung soll so weiter ausgebaut und mit einer zusätzlichen Wohnnutzung angereichert werden.
Hierzu werden neben der Kernsanierung des Hauptgebäudes eine Reihe von An- und Aus- und Umbauten um den Hauptbaukörper herum entwickelt:
- Parallel zur Straße „Am Kreuzsteinacker“ soll ein, sich über die gesamte Gebäudelänge erstreckender zweigeschossiger Anbau mit Flachdach zusätzlichen Raum für Nebenanlagen sowie Nebenräume für die vom Innenhof erschlossenen Atelierflächen entstehen. Diese Bebauung überschreitet die existierende Baulinie.
- Am nördlichen Ende ist ein zweigeschossiger Anbau mit Flachdach zu Wohnzecken vorgesehen. Dieser Anbau greift die Vorderkante des geplanten linearen Anbaus zum Kreuzsteinacker auf, ist aber als gestalterisch eigenständiger Baukörper entwickelt. Der Wohnbauköper nähert sich stark der Grundstücksgrenze an.
- Die bereits bestehende, außenliegende Treppenanlage zum Innenhof wird erweitert und angepasst.
- Der bestehende Anbau in die Tiefe des Grundstücks wird in eine Wohnfunktion umgewandelt
- Das an der östlichen Grundstücksgrenze angelagerte Garagenbauwerk wird ebenfalls in gewerbliche Flächen umgewandelt.
Der GBR sieht die grundsätzliche Intention der Eigentümerin, die vorhandene Gebäudesubstanz sowie den kleinteilig - gewerblichen Nutzungscharakter des Areals beizubehalten und auszubauen sehr positiv. Dies ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherung einer urbanen Vielfalt, gerade auch in einer stark durch Wohnen geprägten Gegend. Auch die konzeptionell vorgesehene Nutzungsmischung von nicht störendem Gewerbe und Wohnen ist vorstellbar, die Idee das Areal insgesamt 24h zu nutzen unterstützt den insgesamt sehr positiven Ansatz.
Auf Konfliktpotentiale wird hingewiesen, u.a. die Auswirkungen der gewerblichen Nutzung auf das Ruhebedürfnis des Wohnens sind zu achten.
Im Bereich der Gesamtgestaltung zeigt das Projekt derzeit noch ein uneinheitliches Erscheinungsbild, die Summe der gezeigten Einzelteile ergibt noch keinen Mehrwert.
Da sowohl in der Nutzung – als auch der baulichen Entwicklung insgesamt eine sehr hohe Dichte angestrebt wird, ist eine sorgfältige Entwicklung, gerade auch in Bezug auf die Integration in die Nachbarschaft von großer Bedeutung. Insbesondere der Überschreitung der Baulinie zum Kreuzsteinacker sowie der Verlängerung des Gebäudes können nur in städtebaulich und architektonisch überzeugender Form befürwortet werden. Der GBR regt an die geplanten Maßnahmen gestalterisch zu einem abgewogenen Gesamtensemble zu koordinieren, insbesondere werden folgende Punkte damit angesprochen:


- Die straßenbegleitende Bebauung am Kreuzsteinacker mit zentralem Eingang muss als Hauptfassade erkennbar sein und sollte im Duktus auch klar als gewerbliches Gebäude erkennbar bleiben. Die Anlage von Nebenräumen und Toiletten wird hier sehr kritisch bewertet. Eine Überschreitung der Baulinie durch ein von Nebenräumen geprägtes Gebäude ist an dieser Stelle, straßenseitig, so nicht vorstellbar.
Der Grundriss sollte so gestaltet sein, dass die Ost-Westorientierung und somit eine zweiseitige Öffnung zu den Fassaden gewährleistet wird. Neben-und Nassräume sollten innenseitig gebündelt werden (u.a. auch back-toback- Schachtanordnung) oder können zum jeweiligen Eingangsbereich auf der Ostseite mit angelagerter Teeküche/Nasszelle) orientiert werden.

- Die geplante Erweiterung der straßenbegleitenden Bebauung durch ein Wohngebäude ist vorstellbar. Die vorgeschlagene Dimensionierung und Nähe des Baukörpers zur Nachbarschaft wird jedoch vom Gremium kritisch gesehen. Im Weiteren Verfahren ist daher ein adäquater Anschluss an den Bestand sowie die generelle Baukörperausbildung zu prüfen. Der vorgeschlagene Flachdachabschluss sowie die Ausbildung der Fassade führen im Zusammenspiel mit der Erweiterung des Hauptbaus zu einem unbefriedigenden Gesamtbild am Kreuzsteinacker.

Der GBR regt an, die Durchgängigkeit einer einheitlichen Fassadensprache zu prüfen. Auch im Bereich des Anschlusses an das Dach kann der eingereichte Vorschlag nicht überzeugen. Hier sollte geprüft werden, ob der Wohnbau in der Schnittfigur des Bestandes erfolgen kann und so als ein Gebäude les - und wahrnehmbar wird.

- Sowohl die engen seitlichen Durchgänge als auch die Garagen sorgen für eine insgesamt spannende, aber auch hohe räumliche Dichte im Innenhofbereich. Auch die notwendige Belichtung des Hofes wird durch diesen Einschub eingeschränkt. Der GBR sieht die Ausbildung des angelagerten Wohnbaukörpers über die aktuelle Baukörpertiefe des Altbaus hinaus deshalb sehr kritisch. Die Ausdehnung ist deshalb maximal bis zur Außenkante der offenen Erschließung vorstellbar.

- Die Erschließung des Hauptgebäudes über eine außenliegende Treppe, die neben der reinen Erschließungsfunktion auch noch große kommunikative Potentiale besitzt ist richtig. In der Ausbildung sollte noch mehr auf eine lineare Stringenz sowie auf einen weiteren Ausbau der kommunikativen Potentiale geachtet werden.

- Im Dachgeschoss angeordnete Wohnungen weisen Gaubenkörper, auch zur Erschließung von Balkonen auf dem bandartigen Anbau zur Straße, auf.
Diese lehnt der GBR unter stadtgestalterischen und architektonischen Gründen ab. Der Charakter eines ausgebauten Daches sollte zurückhaltend gestaltet werden und den durchgängigen Dachkörper nicht beeinträchtigen.

- Der etwas willkürlich geometrisch fremde Eingangsbereich wirkt im streng und linear angelegten Hauptbau fremd.

Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrin und dem Architektenkollegen für die gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Um eine Wiedervorlage des Projektes nach erfolgter Überarbeitung wird gebeten.