Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 3: Neubau eines Bürogebäudes

Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30 | Brühl

Bauherr: Hess & Hirt - Severitas GmbH Steuerberatung

Planverfasser: Partner AG, Offenburg

Protokoll

Die Zufahrtsrampe zur Tiefgarage mit Doppelparkern liegt aufgrund des inzwischen vorliegenden Ergebnisses eines Wettbewerbs für die Nachbarbebauung ungünstig, da sie die Beziehung zum anschließenden halböffentlichen Freiraum abschneidet. Aus diesem Grund und auch aus grundsätzlichen Erwägungen zum Thema Synergieeffekte empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine Abstimmung der beiden Nachbarn untereinander. Das Ziel sollte eine einzige gemeinsame Zufahrt zu beiden Tiefgaragen sein.


Die Höhenentwicklung des Gebäudes mit 5 Bürogeschossen erscheint vertretbar, auch wenn die im Masterplan vorgesehene maximale Traufhöhe von 16 m überschritten wird. Es sollte im Gegenteil darauf geachtet werden, dass die Geschosshöhen auch für eine Großraumbüronutzung ausreichen und das Erdgeschoss proportional nicht zu niedrig nach außen hin erscheint.


Damit könnten auch Entwurfselemente wie das Zurücksetzen des Attikageschosses und das optische Herunterziehen des Dachrandes entfallen, und man würde dem Haus den Kampf mit einer baurechtlich vorgegebenen Gesamthöhe nicht mehr ansehen.


Generell sollten Elemente, die eher zu einer Wohnnutzung gehören, wie zum Beispiel die Balkone, vermieden werden.


Die Fassadengliederung ist primär von der horizontalen Bänderung geprägt. Im weiteren Planungsprozess ist darauf zu achten, dass die Schlankheit der Betonbänder erhalten bleibt und die Sonnenschutzkästen integriert sind.


Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, einen übergreifenden qualifizierten Freiflächengestaltungsplan aufzustellen, der nicht nur die privaten Grundstücke sondern auch die öffentlichen und „halböffentlichen“ Grundstücke und Bereiche berücksichtigt. Dabei sind Aussagen zur Begrünung der Dächer, zum Umgang mit Regenwasser und über die Verwendung der Vegetation zu tätigen.


Eine Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat erscheint nicht erforderlich. Die Gestaltungsbeiräte würden sich gerne auf das architektonische Feingefühl bei der weiteren Planung des Objekts verlassen können.