Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Umbau des Maria Hilf-Areals

Schützenallee 19 | Oberwiehre

Bauherr: Stuckert Wohnbau AG, Katholischer Kirchenfonds Maria Hilf

Planverfasser: Stuckert Wohnbau AG, A. Bauhofer, Erzbischöfliches Bauamt

Protokoll

Das Maria Hilf Areal liegt im Stadtteil Wiehre und beinhaltet verschiedene historisch bedeutsame Gebäudeensemble.


Innerhalb der Blockrandbebauung (Beginn 20. Jahrhundert) befindet sich das ehemalige „Böhringersche Gut“, ein als Kulturdenkmal eingestuftes Gebäudeensemble. Das ehemals herrschaftliche Landhaus mit Nebengebäuden wird heute als Pfarrhaus mit Nebengebäuden und Gemeindesaal genutzt. Gemäß Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg handelt es sich hierbei um ein „seltenes Exemplar eines vorstädtischen Landhauses“ sowie „einer der ältesten Überreste der früheren Bebauung der Wiehre“. Dem Ensemble wird „wissenschaftliche, vor allem bau- und stadtbau- sowie stadtgeschichtliche Bedeutung“ zugesprochen. Zudem war nach dem Bombenangriff von 1944 der Gemeindeaal der einzige verbleibende Saal dieser Größe und ist in der Gesellschaft emotional verankert (heimatgeschichtlicher Wert).


Im Norden des Blocks befindet sich die Maria Hilf Kirche, erbaut 1927 als bedeutendste Kirche dieser Stilrichtung in Freiburg.


Der Gestaltungsbeirat gratuliert den Bauherren zum Besitz dieses sehr interessanten und für die Stadt Freiburg bedeutenden Stücks Stadt und empfiehlt folgendes Vorgehen:


Heutiger Gemeindesaal/ehemalige Scheune
Hierbei handelt es sich um eine Spezialimmobilie, deren Nutzung innerhalb des Gestaltungsbeirats diskutiert wurde. Ideal wäre eine teils öffentliche Nutzung, um auch das Vorfeld gemäß seiner Bedeutung zu bespielen und zugänglich zu machen. Standardanforderungen können an diese Immobilie nicht gestellt werden, ohne Rücksicht auf die Gebäudegestalt zu nehmen.
Das Vorfeld sollte freigehalten werden von jeglichen Nebenbauten und eine der Gemeinschaft zugeordnete Freifläche anbieten. Die Funktionen und Inhalte der Nebengebäude sollten dabei in der ehemaligen Scheune untergebracht werden. Beim Umbau der Scheune empfiehlt der Gestaltungsbeirat, sich konkret mit der Geschichte zu befassen und den Charakter des Gebäudes in Fassade und Dach beizubehalten. Die Straßenfassade sollte wie die Nachbarwohnbebauung einen urbanen Charakter behalten.


Planung neues Wohngebäude
Das geplante Mehrfamilienwohnhaus entspricht nicht der klassischen Blocktypologie mit höherer Blockrandbebauung außen und niedrigeren Funktionsgebäuden im Inneren des Blocks. Auch das ehemalige Landgut entspricht nicht ganz dieser Typologie. Im Rahmen einer sorgfältigen Gesamtplanung mit Erhalt des Hofensembles kann der Bau toleriert werden.

Planung neuer Gemeindesaal
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Anordnung gegenüber der Kirche und empfiehlt, die Fluchten der Kirche zu übernehmen. Die genaue Lage sollte auch in Bezug auf Kirche und Pfarrhaus und den dazwischen entstehenden Raum sowie der nördlich angrenzenden B31 überprüft werden. Die steinerne Ausgestaltung des Platzes entspricht der Tradition der Kirchplätze dieser Zeit. Der weitere Umgang mit der denkmalgeschützten Mauer sollte aus der zeitlichen Schichtung heraus entwickelt werden, ebenso die „Schallschutzmauern“ im nördlichen Teil der Platzanlage.

 


Freianlagen
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt im Rahmen eines gutachterlichen Verfahrens eine übergeordnete Freiraumplanung, die beide Grundstücks- und Eigentumsbereiche berücksichtigt und diese gemeinsam entwickelt. Grundlage sollte dabei eine vorangegangene präzise gartendenkmalpflegerische Aufarbeitung sein, mit der Festlegung auf eine zeitliche Schichtung, die dem Gesamtensemble gerecht wird. Diese zeitliche Schichtung sollte es den Eigentümern ermöglichen, die Größe und Platzierung der Gebäude, das Fällen von Bäumen und den Umgang mit der denkmalgeschützten Mauer im weiteren Planungsprozess fundierter zu begründen.

Der Gestaltungsbeirat empfiehlt zum weiteren Vorgehen eine Mehrfachbeauftragung (3-4 Büros) und ist bei der Auswahl von im Umbau solcher Areale erfahrenen Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten gerne behilflich. Bei der Aufstellung der Unterlagen sollten sorgfältig aufbereitete historische Pläne, welche die Geschichte des Ortes veranschaulichen, zur Verfügung gestellt werden.