Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses am Breisacher Hof

Elsässer Straße 2 | Mooswald

Planverfasser: Franz und Geyer, Freie Architekten BDA, Freiburg

Art der Beratung: Erstberatung, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz

Protokoll

­­­­­­­­­­Das Ensemble des Breisacher Hofs soll für wohnwirtschaftliche Zwecke schrittweise saniert und behutsam ergänzt werden. In diesem Zuge ist beabsichtigt, dass in den 1950er Jahren entstandene Gebäude an der Elsässer Straße, welches nicht zur Ursprungsbebauung der ehemaligen Kaserne gehört, abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Während das bestehende Gebäude 24 Wohnungen auf 1.000 qm Wohnfläche aufweist, sollen im Neubau 2.600 qm Wohnfläche und 36 Wohneinheiten realisiert werden. Dafür soll ein 6-geschossiger Neubau mit einer Tiefgarage errichtet werden, der die Lage des bestehenden Gebäudes parallel zur Elsässer Straße aufnimmt. Der Neubau nimmt in der Fassadengestaltung Anleihen der Kasernengebäude auf. Er ist mit einem Flachdach ausgeführt, um trotz der 6 Vollgeschosse nicht die Firsthöhen der umliegenden Kasernengebäude zu überschreiten. Dieser Bebauungsvorschlag ist das Ergebnis einer Variantenuntersuchung, bei der auch die Modernisierung des bestehenden Gebäudes geprüft und ausgeschlossen wurde.

Der Gestaltungsbeirat unterstützt generell den Bau neuer Wohnungen, insbesondere den geförderten Wohnbau. Der Beirat kann daher auch nachvollziehen, dass mit dem Bauvorhaben versucht wird, möglichst viele Wohnungen zu realisieren. Nach Beratung des vorliegenden Bebauungsvorschlags als Teil des Ensembles des Breisacher Hofs zeigt der Beirat drei „Wege“ für die weitere Planung auf.

  • Der Nachweis, dass sich das bestehende Gebäude nicht modernisieren lässt, ist dem Beirat in den vorgelegten Unterlagen zu kurz gekommen. Insofern ist der Ausschluss dieser Option für den Beirat nicht nachvollziehbar und er bittet daher um sorgfältige Prüfung, da das bestehende Gebäude sich sehr gut in das Ensemble integriert. Vor allem unter sozialen Gesichtspunkten und unter Umweltaspekten muss der Erhalt erste Priorität genießen. Preisgünstige Wohnungen sind zu rar geworden und gebundene Energie durch Abriss freizusetzen und Stoffumsätze zu erhöhen, verbietet sich unter heutigen Vorzeichen der Stadtentwicklung. Zudem gibt es auch zahlreiche Beispiele, die belegen, wie die Bestandsmodernisierung mit einer Erweiterung des Wohnungsangebotes einhergehen kann.
  • Bei der Beurteilung des vorgelegten Entwurfs muss der Maßstab die Frage der Integration ins Ensemble des Breisacher Hofs sein. Die Tatsache, dass in der näheren Umgebung auch höhere Gebäude realisiert wurden und werden, kann aus Sicht des Beirates nicht als Begründung für eine 6-geschossige Bebauung herangezogen werden, da die Einfügung in das ehemaligen Kasernenareal mit seiner stadtgeschichtlichen Bedeutung maßgeblich sein muss. Insofern sieht es der Beirat als erforderlich an, den Neubau den städtebaulichen Prägungen des Ensembles anzupassen. Dafür sind folgende Überarbeitungen des Entwurfs erforderlich: Das Gebäude sollte ein genutztes, geneigtes Dach, möglichst ein Walmdach erhalten. Die Anzahl der Geschosse ist auf vier Vollgeschosse plus Dachgeschoss zu reduzieren. Bei der Höhenentwicklung ist die Orientierung an den Traufhöhen der Nachbargebäude erforderlich. Zudem sollte das Gebäude ein Hochparterre erhalten. In dieser Form sieht der Beirat eine städtebauliche Einfügung in das Ensemble des Breisacher Hofs gewährleistet. Die Gestaltung der Fassaden ist im Moment noch nicht Gegenstand der Beurteilung, da erst die städtebauliche Konfiguration zu klären ist.

 


  • Die dritte Bebauungsmöglichkeit ist durch historische Zeichnungen des Breisacher Hofs angeregt. Danach stand an diesem Standort ein fast turmartiger Sonderbau, der den Eingang in das Kasernenareal von der Elsässer Straße markierte. Aus Sicht des Beirates kann eine Neuinterpretation dieses früheren Eingangsgebäudes eine Bebauungsmöglichkeit eröffnen, die von der prägenden Struktur der historischen Kaserne in der Gebäudestellung und in der Höhe abweicht. Die historische Vorlage liefert hierfür – anders als bei der bislang konzipierten Bebauung – die städtebauliche Rechtfertigung. Gleichwohl ist diese Abweichung mit einer präzisen Herleitung und einer erhöhten architektonischen Sorgfalt verbunden.

Für alle Varianten muss das Ziel eines sozialen Wohnens bindend sein. Ebenfalls verlangen alle Varianten eine hochwertige, jeweils angemessene Freiraumgestaltung, bei der der Erhalt der vorhandenen Bäume zwingend ist. In der Freiraumgestaltung ist der offene Charakter des ehemaligen Kasernenareals zu berücksichtigen. Einfriedungen sollten diese Offenheit nicht stören. Die notwendigen Tiefgaragenplätze sind im Hinblick auf Erschließung und Komfort zu prüfen.  Die vorgestellte hohe überdachte Zufahrt wirkt als Fremdkörper.

Beratungsergebnis: Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist die Weiterentwicklung des Bauvorhabens zu einer weiteren Beratung erforderlich, da vorrangiger Gegenstand der Erstberatung die städtebauliche Konfiguration und noch nicht die Gebäude- und Freiraumgestaltung waren.