Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 3: Erweiterung des Studentenwohnheims

Händelstraße 20 | Herdern

Protokoll

Der denkmalgeschützte Gebäudebestand entlang der Händelstrasse stellt ein einzigartiges Ensemble dar, dessen städtebauliche Wirkung im Umfeld sehr hoch einzuschätzen ist. Dazu gehört der durch eindrucksvolle mit Baumreihen begleitete Straßenraum ebenso wie die große zusammenhängende Freifläche hinter dem 180m langen Hauptgebäude, zu der dieses spannungsvoll gegliedert ist. Bauliche Eingriffe in diese Freifläche sollten, wenn diese notwendig sind, so angeordnet sein, dass der Zusammenhang dieser Freifläche möglichst wenig beeinträchtigt ist und das denkmalgeschützte Hauptgebäude auch weiterhin in seiner Länge wahrgenommen werden kann.
Die erforderlichen Nutzungen für diesen wertvollen Freiraum, wie Sportflächen, Platzflächen, Aufenthaltsbereiche, Parkierungsflächen etc., sollten unter Zuhilfenahme von landschaftsarchitektonischen Mitteln geplant und entwickelt werden.
Aus diesem Grund wird die vorgeschlagene Anordnung der beiden Neubauten äußerst kritisch gesehen, denn sie unterteilen den Freiraum durch ihre Querstellung in Einzelräume, die das wünschenswerte Kontinuum nicht ermöglichen. Es sollte nach einer grundsätzlich anderen Lösung gesucht werden. Diese erscheint möglich ohne die Anzahl der Wohnplätze wesentlich zu dezimieren. Wünschenswert wäre ein zwei- bis dreigeschossiger Baukörper entlang der Grenze zum benachbarten Wohngebiet. Dieser Baukörper könnte auch Zäsuren erhalten ohne den Gesamtzusammenhang zu unterbrechen.
Die nach rein wirtschaftlichen Kriterien entwickelten Grundrisse weisen unattraktive Erschließungsräume auf, die einer besseren Belichtung und räumlichen Gliederung bedürfen.
Aus der rein zweibündigen Erschließung ergeben sich Baukörper mit unkontrolliert schwerfälligen Proportionen. Die Gliederung der Fassaden mit Sockelzone und vorgetäuschtem Dachgeschoss wirkt unbeholfen und unnötig. Im Grunde handelt es sich um vier Vollgeschosse.
Der im Untergeschoss angeordnete Gemeinschaftsraum ist unattraktiv und in dieser Lage besonders kostenaufwändig.
Eine Bebauung des Freiraums erscheint durchaus möglich, doch sollten andere städtebauliche und architektonische Mittel gewählt werden. Dabei sollte der Focus nicht ausschließlich auf der Flächenmaximierung liegen, sondern auch auf baulicher und gestalterischer Nachhaltigkeit.
Dies gilt auch für die geplanten Parkplätze. Hier sollte eine Reduktion in der Bemessung der Anzahl der Stellplätze vorgenommen werden, um wertvollen Freiraum zu sichern.