Haushaltsberatungen

Fraktionsanträge

Das "Königsrecht des Parlaments" nennt man die Kompetenz der gewählten Vertretungen, über den Haushalt entscheiden zu dürfen. Dieses Königsrecht übt der Gemeinderat zunächst mit seinen Anträgen aus, mit denen er den von der Stadtverwaltung erarbeiteten Entwurf des Haushalts verändern kann. Damit setzen die Fraktionen ihre eigenen inhaltlichen Akzente in der Stadtpolitik. Zum Haushaltsentwurf 2021 / 2022 haben die Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierungen über 500 Änderungsanträge bei der Verwaltung eingereicht.

In zwei öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses - der zweiten Lesung am 22. und 23. März - werden die Anträge diskutiert und bereits mehrheitlich befürwortet oder abgelehnt. "Strittige" Fragen werden auf die letzte und dritte Lesung im Gemeinderat am 27. April gesetzt und dort abschließend entschieden, bevor der Beschluss über den gesamten Doppelhaushalt 202/2022 gefällt wird.

Hier aufgelistet finden Sie die Anträge, wie sie in der zweiten Lesung beraten werden. Die Ergebnisse werden live eingetragen. Alle Angaben und Ergebnisse sind ohne Gewähr.

Erfolgreiche Anträge

In der 2. Lesung am 27. und 28. März haben die Mitglieder des gemeinderätlichen Hauptausschusses die über 500 Änderungsanträge der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2023/2024 beraten. Zahlreiche Anträge fanden bereits in der Vorabstimmung eine Mehrheit. Wenn sie in der 3. Lesung am 9. Mai beschlossen werden, gehen sie offiziell in den Haushaltsplan ein. 

OZ Fraktion Thema Ausgaben/ Einnahmen Beantragte Veränderung 2023 Beantragte Veränderung 2024 Abstimmung
119 GRÜNE Erhöhung der Vergnügungssteuer Mehreinnahmen 350.000 Euro 700.000 Euro

mehrheit­lich befürwortet in 2. Lesung und beschlossen in 3. Lesung

120 ESFA Erhöhung der Vergnügungssteuer Mehreinnahmen 350.000 Euro 700.000 Euro

mehrheit­lich befürwortet in 2. Lesung und beschlossen in 3. Lesung

121 SPD/Kult Erhöhung der Vergnügungssteuer Mehreinnahmen 350.000 Euro 700.000 Euro

mehrheit­lich befürwortet in 2. Lesung und beschlossen in 3. Lesung

122 JUPI Erhöhung der Vergnügungssteuer Mehreinnahmen 350.000 Euro 700.000 Euro

mehrheit­lich befürwortet in 2. Lesung und beschlossen in 3. Lesung

123 ESFA Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 auf 450 Mehreinnahmen 8.300.000 Euro 8.300.000 Euro

mehrheit­lich abgelehnt in 3. Lesung

124 FDP/BfF Teilhaushalt 61: hier: Erhöhung Globaler Minderaufwand Mehreinnahmen 1.000.000 Euro 1.000.000 Euro

mehrheit­lich befürwortet in 2. Lesung und beschlossen in 3. Lesung

Modifiziert auf 100.000 für 2023 und 2024.