Pressemitteilung vom 9. April 2024

Jugendschutzkontrollen im Handel

  • Mehrfach Alkohol und E-Zigaretten an Jugendliche verkauft

Das Amt für öffentliche Ordnung hat am Donnerstag, 4. April, erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Anlass der aktuellen Kontrollen waren Beschwerden von Eltern darüber, dass an ihre minderjährigen Kinder hochprozentiger Alkohol und E-Zigaretten verkauft worden sind. Im Fokus standen fünf Betriebe, darunter drei Supermärkte, ein Kiosk und ein Handyladen, der auch E-Zigaretten im Sortiment hat.

Eine 17-jährige städtische Auszubildende hatte sich dazu bereit erklärt, als Testperson bei der Kontrollaktion mitzumachen. Die Eltern der Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, eine Begleitperson des Amts für öffentliche Ordnung war jederzeit in ihrer Nähe.

In drei der fünf kontrollierten Betriebe wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt – darunter auch in den Betrieben, über die es Beschwerden gegeben hatte. Bei allen Tests hat das Verkaufspersonal Alkohol und E-Zigaretten, ohne nach dem Alter zu fragen, an die 17-Jährige verkauft. Das Personal gab später an, die Jugendliche für volljährig gehalten zu haben.

Die Verstöße haben für die Verkäuferinnen und Verkäufer ein Bußgeldverfahren zur Folge. Direkt vor Ort wurde außerdem ein Sensibilisierungsgespräch geführt.

Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor. Das Amt für öffentliche Ordnung wird auch künftig in regelmäßigen Abständen Jugendschutzkontrollen durchführen.

Veröffentlicht am 09. April 2024