Pressemitteilung vom 24. November 2023

Wohnraum soll Wohnraum bleiben

  • Gemeinderat entscheidet über Fortsetzung des Zweckentfremdungsverbots

Wohnraum ist in Freiburg rares Gut. Deshalb hat die Stadt bereits 2014 ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum erlassen. Seither dürfen Wohnungen nicht länger als sechs Monate leer stehen. Außerdem dürfen sie nicht gewerblich genutzt werden, zum Beispiel als Ferienwohnung.

Da eine solche Satzung nur für maximal fünf Jahre gültig ist, entscheidet der Gemeinderat, wie bereits 2018, am Dienstag, 28. November, erneut über das Zweckentfremdungsverbot. Andernfalls würde es am 31. Januar 2024 außer Kraft treten. „Das Zweckentfremdungsverbot hat sich als wertvolles Instrument bewährt und deshalb wollen wir das auch fortsetzen“, so Bürgermeister Martin Haag.

Geht es nach dem Entwurf der Verwaltung, bleibt die aktuell geltende Satzung im Wesentlichen gleich. Weitere Informationen zum Zweckentfremdungsverbot sind unter www.freiburg.de/zweckentfremdung verfügbar.

Veröffentlicht am 24. November 2023