Neue Regelung

Anwohnerparken kostet ab 1. Dezember 200 Euro

Geparkte Autos unter einem Schild mit der Aufschrift "Bewohner mit Parkausweis"
Ab 1. Dezember gilt beim Bewohnerparken ein neuer Einheitstarif. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Am Freitag, 1. Dezember, tritt die neue Rechtsverordnung zum Bewohnerparken in Kraft. Künftig gilt eine einheitliche Jahresgebühr von 200 Euro. Die Neuregelung war erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die im April 2022 in Kraft getretene Satzung als unwirksam erklärt hatte.

Seit Anfang September liegt nun die Urteilsbegründung aus Leipzig vor. Sie bildet die Grundlage für die Neuregelung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg. Die neue Einheitsgebühr von 200 Euro liegt in jenem Rahmen, den das Gericht als vertretbar und rechtmäßig anerkannt hat.

Unbürokratisch, rechtskonform und fair

Für den Erlass einer Rechtsverordnung ist laut Kommunalrecht Oberbürgermeister Martin Horn zuständig. Der erklärt, was für die Stadt besonders wichtig war:

Wir wollten eine neue Regelung, die unbürokratisch, rechtskonform und fair ist. Außerdem musste sie zeitnah umzusetzen sein. Mit der neuen Lösung haben wir wesentlich geringeren Aufwand. Hier werden Ressourcen frei, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Oberbürgermeister Martin Horn

Einheitstarif für alle

Da eine Sozialstaffelung als rechtlich unzulässig eingestuft worden war, ist die neue Gebühr deutlich niedriger angesetzt als die ursprünglich beschlossenen 360 Euro im Mittel pro Jahr.

Ein kommunales Zuschussmodell für Leistungsempfänger oder Inhaber des Freiburg-Passes ist für den Moment nur zurückgestellt. Die Stadt erwartet, dass sich das Land dazu positioniert. Der Bundestag hat Mitte Oktober die Aufnahme von sozialen Kriterien ins Straßenverkehrsgesetz allerdings abgelehnt.

Bisherige Parkausweise bleiben gültig

Alle, die in den vergangenen Wochen einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro und die Dauer von 12 Monaten erhalten haben, können ihn bis zum Ablauf der Frist verwenden. Anträge für neue Bewohnerparkausweise können ab dem 1. Dezember und grundsätzlich einen Monat, bevor der bestehende Ausweis abläuft, beim Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement gestellt werden – künftig digital über ein Online-Formular.

Mehr: www.freiburg.de/bewohnerparken

Veröffentlicht am 24. November 2023
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