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Bekanntmachungen

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer ortsüblichen Bekanntgabe werden die Einwohner_innen über Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. In erster Linie werden diese Satzungen, Rechtsverordnungen und ähnliches im Amtsblatt veröffentlicht. Das zweiwöchentlich erscheinende Amtsblatt kann zusätzlich zu Informationszwecken unter www.freiburg.de/amtsblatt heruntergeladen werden.

Allgemeinverfügungen der Polizeibehörde, Bürgerbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch, Terminankündigungen des Gemeinderates und ähnliches werden durch Aushang an der Gemeindeverkündungstafel im Innenstadtrathaus, Rathausplatz 2 - 4, 79098 Freiburg und in den Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung an der Verkündungstafel der örtlichen Verwaltung. Sie werden hier ebenfalls zusätzlich zu Informationszwecken bereitgestellt.

Wahlsachen der Kommune, zwingende elektronische Veröffentlichungen und Notbekanntmachungen, werden mit Rechtswirkung ebenfalls hier veröffentlicht. In diesen Fällen ist der Tag der Bereitstellung gemäß § 3 Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung gesondert angegeben.

Die aktuelle Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Freiburg (Bekanntmachungssatzung) kann im Ortsrecht (200,6 KB) nachgelesen werden.

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt:

Allgemeinverfügungen

Badeverbot für den Moosweiher aufgehoben

I. Die Stadt Freiburg im Breisgau erlässt als Ortspolizeibehörde folgende Allgemeinverfügung

1. Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg vom 19.09.2023 über die Erteilung eines Badeverbotes für den Moosweiher wird aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung wird am 13.06.2024 per Eilbekanntmachung durch Bereitstellung im Internet unter www.freiburg.de/bekanntmachungen ortsüblich bekanntgemacht. Sie gilt am darauffolgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsgrundlagen:

  • § 49 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG)
  • § 35 Satz 2 Variante 1 LVwVfG
  • § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG
  • § 7 der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Freiburg i. Br. (Bekanntmachungssatzung)

II Begründung

1. Sachverhalt

Während der Badesaison (vom 01.06. – 15.09.) werden Badegewässer im Auftrag des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Gesundheitsschutz, regelmäßig beprobt. Die am 12.09.2023 dem Moosweiher entnommene Probe ergab eine deutliche Überschreitung der Leitwerte des Umweltbundesamtes und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Cyanotoxine. Am 19.09.2023 hat die Stadt Freiburg daher gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 7 Satz 2 Badegewässerverordnung (BadegV) und § 35 Satz 2 Variante 1 LVwVfG das Baden im Moosweiher per Allgemeinverfügung untersagt.

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat kürzlich eine erneute Untersuchung der Badegewässerqualität des Moosweihers durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis vom 07.06.2024 hat ergeben, dass die Leitwerte des Umweltbundesamtes und der WHO für Cyanotoxine nicht mehr überschritten sind. Das Badeverbot kann somit aufgehoben werden.

2. Rechtliche Würdigung

Auf der Grundlage von § 49 Abs. 1 LVwVfG i. V. m. § 35 Satz 2 Variante 1 LVwVfG erlässt die Stadt Freiburg als sachlich und örtlich zuständige Ortspolizeibehörde (§ 106 Abs. 1 Nr. 4, § 107 Abs. 4 Satz 1, § 113 Abs. 1 PolG, § 7 Satz 2 BadegVO) die vorliegende Allgemeinverfügung, um die am 19.09.2023 erlassene Allgemeinverfügung aufgrund der nicht mehr bestehenden Gefahr aufzuheben.

3. Inkrafttreten

Es wird bestimmt, dass die vorliegende Allgemeinverfügung gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.

Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 7 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Freiburg per ortsüblicher Eilbekanntmachung in Form der Bereitstellung im Internet am 13.06.2024 bekanntgemacht.

III Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Stadt Freiburg i. Br. erhoben werden.

Freiburg i. Br., 13.06.2024

Allgemeinverfügung herunterladen (214,4 KB)

Ortsrecht der Stadt Freiburg

Das Leben der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde wird durch kommunale Satzungen, Verordnungen oder Richtlinien oft nicht weniger beeinflusst als durch Bundes- oder Landesrecht. Im "Ortsrecht der Stadt Freiburg im Breisgau " stellen wir Ihnen alle in Frage kommenden Texte bereit.

Bekanntmachungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren

Planverfahren

Alle aktuellen Bebauungsplanverfahren werden jeweils auf der Bauleitplanungs-Plattform veröffentlicht:

Weitere Veröffentlichungen und Informationsangebote