Hebesatz halbiert sich voraussichtlich

Neue Grundsteuer steht ab Herbst fest

Einfamilienhaus mit Hochhäusern im Hintergrund
Welche Grundsteuer Hausbesitzer*innen in Zukunft zahlen müssen, wird der Gemeinderat im Herbst entscheiden. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Die Ungewissheit über die künftige Höhe der Grundsteuer wird bald weichen: Im Herbst wird der Gemeinderat den neuen, ab Januar gültigen Hebesatz beschließen. Er wird, so die Einschätzung der Verwaltung, voraussichtlich unterhalb der Hälfte des heutigen Hebesatzes liegen.

Stadt strebt keine Mehreinnahmen ein

Klar ist, so Finanzbürgermeister Stefan Breiter, dass die Stadt bei der angestrebten Aufkommensneutralität festhalten wird, also keine Mehreinnahmen aus der neuen Grundsteuer anstrebt. Bislang – Stand 2023 – liegen die jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer bei rund 53 Millionen Euro. Dennoch, so Breiter, „wird es Gewinner und Verlierer der Reform geben.“ Sprich: Für manche Grundstücke wird mehr Grundsteuer fällig als bislang, für andere weniger. Weil die Stadt nur einen einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke festlegen darf, ohne beispielsweise eine Unterscheidung nach Ortsteilen vorzunehmen, ist dies die zwangsläufige Folge der Gesetzesreform.

Verlässliche Berechnung erst im Herbst möglich

Noch lässt sich der künftige Hebesatz aber nicht genau festlegen, da zwar zu knapp 90 Prozent aller Grundstücke die zur Neuberechnung erforderlichen Grundsteuermessbeträge (Grundsteuerwerte) vorliegen, einige größere Grundstücke und Gewerbeimmobilien aber noch fehlen. Daher wäre eine verlässliche Berechnung des neuen Hebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt noch mit zu vielen Unsicherheiten behaftet. Selbst geringfügige Änderungen des Hebesatzes nach oben oder unten können unter Umständen deutliche Auswirkungen auf die tatsächliche Grundsteuerbelastung haben.

Hebesatz wird sich voraussichtlich halbieren

Dennoch wagt Bürgermeister Breiter eine Prognose: „In der Tendenz lässt sich bereits heute sagen, dass der neue Hebesatz mit großer Wahrscheinlichkeit unterhalb der Hälfte des bisherigen Hebesatzes von 600 v.H, also voraussichtlich unter 300 v.H. liegen wird.“

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass im dritten Quartal alle erforderlichen Grundsteuerdaten vorliegt. Nach der Bewertung dieser Daten ist geplant, dass der neu gewählte Gemeinderat im Herbst 2024 den ab dem 1. Januar 2025 gültigen Hebesatz beschließt.

Dieser Artikel erscheint im Amtsblatt Nr. 866 am 22. Juni 2024.

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Veröffentlicht am 20. Juni 2024