Elektromobilität in Freiburg

badenova Schnellladepark an der B31/ Schreiberstraße
badenova Schnellladepark an der B31/ Schreiberstraße (Foto: badenova)

Inhalt

FAQ Elektromobilität

Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Mobilitätswende und kann dazu beitragen, Treibhausgase im Verkehrsbereich erheblich zu reduzieren. Hier werden häufig gestellte Fragen im Rahmen von Elektromobilität beantwortet. Auf dem folgenden Link finden Sie den vollständigen Faktencheck Elektromobilität (1,925 MB).

1. Sind Elektroautos klimafreundlicher als Verbrenner?
Elektrofahrzeuge fahren lokal emissionsfrei, das heißt, sie stoßen weder CO2 noch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe wie Stickoxide aus. Selbst mit dem aktuellen Strommix in Deutschland verursachen Elektrofahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer ca. 30 bis 50 Prozent weniger CO2-Emissionen als vergleichbare Verbrenner. Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien wird sich dieser Klimavorteil weiter vergrößern. Ein Elektroauto erreicht in Deutschland einen Klimavorteil gegenüber einem Benziner nach etwa vier Jahren oder 59.000 Kilometern Fahrleistung. Gegenüber einem Diesel erreicht ein Elektroauto diesen Vorteil nach etwa fünfeinhalb Jahren oder 71.000 Kilometern Fahrleistung.

2. Schränken mich Ladedauer und Reichweite von Elektroautos ein?
Elektrofahrzeuge haben in Bezug auf Reichweite und Ladedauer erhebliche Fortschritte gemacht. Die Realität zeigt, dass sie bereits heute eine praktikable Option für viele Fahrer sind, und die Reichweite einem Vielfachen der durchschnittlichen Tagesstrecke entspricht.

3. Gibt es genug Ladeinfrastruktur?
Es gibt bereits eine Vielzahl an öffentlichen Lademöglichkeiten sowie zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern mit dem Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen.

4. Sind Elektroautos effizienter als Verbrenner?
Elektrofahrzeuge zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad aus und sind deutlich energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Auch gegenüber anderen alternativen Antriebstechnologien weisen sie einen klaren Effizienzvorteil auf.

2. Ladesäulen in Freiburg

In Freiburg gibt es aktuell ungefähr 400 öffentlich zugängliche Ladepunkte an ungefähr 100 Standorten (Stand Juni 2024). Die Ladesäulen werden von privaten Anbietern betrieben. Von den ca. 400 öffentlich zugänglichen Ladepunkten befinden sich ungefähr 150 Ladepunkte an ca. 70 Standorten im öffentlichen Straßenraum. Die restlichen Ladepunkte sind halböffentlich, das bedeutet, dass sich die Ladesäulen auf privatem Grund befinden, sie aber öffentlich zugänglich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ladesäulen auf Parkplätzen von Supermärkten befinden. Die Bundesnetzagentur stellt eine Ladesäulenkarte mit allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland zur Verfügung.

Ladesäulenkarte Bundesnetzagentur

3. Hinweise für die Installation privater Ladepunkte (z.B. Wallbox)

Private Unternehmen und das Energieversorgungsunternehmen badenova unterstützen Sie beim Finden und Installieren von geeigneten Ladelösungen zuhause. Bei der badenova finden Sie weiterführende Informationen auf der folgenden Website: Link

4. Zukünftiger Ausbau öffentlicher Ladesäulen

Die Stadt verfügt über ein Elektromobilitätskonzept aus dem Jahr 2018. Dieses können Sie hier (8,926 MB) einsehen. Die zukünftige Strategie für den Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur wird im Rahmen eines Ladeinfrastrukturkonzepts festgehalten, das sich aktuell in der Erarbeitung befindet. Das Ladeinfrastrukturkonzept wird Ende 2024/Anfang 2025 fertiggestellt und anschließend vom Gemeinderat beschlossen.
Bis zur Fertigstellung des Ladeinfrastrukturkonzepts, bzw. bis zu dessen Beschluss im Gemeinderat findet der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichem Raum im Rahmen eines informellen Interessensbekundungsverfahrens statt. 

5. Übersicht Förderprogramme Elektromobilität

Fußläufige Ladeinfrastruktur
-Förderung von: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung durch L-Bank
-Förderung: Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschlusses in einem zusammenhängenden Gebiet
-Zielgruppe: Natürliche und Juristische Personen
-Förderung: Förderquote von bis zu 60 Prozent. Zwischen 2.500 € (bis 22 kW) und 100.000 € (Anschluss Mittelspannungsnetz)
-Laufzeit: bis 15.09.2024
Details finden Sie auf der Website des Verkehrsministeriums: Link

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
-Förderung von: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung durch KEA-BW
-Förderung für neue öffentlich zugängliche Ladestationen inkl. Netzanschluss und für vorbereitende Elektroinstallation für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften
-Zielgruppe: u.a. Unternehmen, Gesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften
-Förderung: Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt, Bewilligungssumme mindestens 5.500 Euro (Fördermindesthöhe), Fördersatz 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
-Laufzeit: bis 31.12.2025
Details finden Sie auf der Website der L-Bank: Link.

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
-Förderung von: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-Förderung: Anschaffungs- und Installationskosten nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte (über 50 kW DC) inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss
-Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen
-Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung (Förderquote KMU: bis 40%, Förderquote für Großunternehmen bis 20%)
Die Förderung wird vom Projektträger Jülich verwaltet: Link
BW-e-Nutzfahrzeuge
-Förderung von: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung durch L-Bank
-Förderung durch Zuschuss zu den Unterhaltungs- und Betriebskosten von Elektro-Nutzfahrzeugen
-Zuschuss in Höhe von 2.000 bis 60.000 Euro je Fahrzeug
-Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
Details finden Sie auf der Website der L-Bank: Link.

BW-e-Pflegefahrzeuge
-Förderung von: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung durch L-Bank
-Förderung durch Zuschuss zu Anschaffungskosten von vollelektrischen Kleinwägen (max. 4,1 m lang). In 3 Jahren können max. 30 Fahrzeuge gefördert werden.
-Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000 Euro je Fahrzeug
-Zielgruppe: ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die in BW zugelassen sind
-Laufzeit: bis 31.12.2025
 
Details finden Sie auf der Website der L-Bank: Link.