Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Sanierung und Anbau an das Hubertushaus und Neubau eines Erweiterungsbaus

Fürstenbergstraße 23 | Mittelwiehre

Planverfasser: Weissenrieder I Architekten BDA, Freiburg

Protokoll

 Die Hubertenstiftung gGmbH aus Freiburg beabsichtigt, im Rahmen der denkmalrechtlichen Vorgaben das Hubertushaus als Corpshaus zu sanieren und anstelle des heutigen, mittlerweile sehr renovierungsbedürftigen Ergänzungsbaus aus den 1960er Jahren einen eigenständigen Neubau zu errichten. Das Hubertushaus wird unter Sicherung der beiden denkmalgeschützten Außenwände zur Fürstenbergstraße und zur Türkenlouisstraße und unter Beibehaltung der räumlichen Kontur unterkellert, mit neuer Grundrissorganisation und Geschosseinteilung versehen und von einem Anbau ergänzt, der einen kleinen Innenhof an der Fürstenbergstraße säumt. In dem sanierten Hubertushaus sollen Räume für die Corps-Gemeinschaft und 6 Zimmer für Studierende untergebracht werden. Der eigenständige 2-geschossige Neubau mit Mansarddach ist für 6 studentische Wohngemeinschaften mit jeweils 5 Zimmern konzipiert.

Das vorgelegte Konzept zeigt eine nachvollziehbare Ableitung des Entwurfsgedankens und eine sehr sorgfältige Ausarbeitung. Der Entwurfsgedanke des Konzeptes beruht darauf, den eigenständigen Neubau als Teil der typischen Wiehre-Bebauung mit ihren eigenen städtebaulichen Gesetzmäßigkeiten aufzufassen. In der Konsequenz entsteht entlang der Türkenlouisstraße mit dem sanierten Hubertushaus, dem Neubau in der Interpretation der Wiehre-typischen Bebauung und dem Nachbargebäude mit der Flachdachausbildung ein recht heterogenes Bild, das die gestalterischen Prägungen der Wiehre-Bebauung letztendlich doch nicht wiedergibt und der funktionale Zusammenhang zwischen dem Corpshaus und dem Wohnheim nicht mehr sichtbar ist.

Nach intensiver Diskussion kommt der Gestaltungsbeirat zu der Auffassung, dass der Neubau des Wohnheims eher dem städtebaulichen und gestalterischen Repertoire des historischen, landwirtschaftlichen Anwesens folgen sollte, das die Ecke inklusive der vorgelagerten Allmende schon weit vor Beginn der Wiehre-Bebauung geprägt hat. Dieses Relikt der Geschichte sollte aus Sicht des Gestaltungsbeirats Orientierung für die Stellung des Neubaus wie für seine architektonische Ausformung geben. Denn der Standort spricht seine eigene Sprache: Der Grundstückszuschnitt der beiden Parzellen Fürstenbergstraße 21 und 23, die Stellung der Baukörper auf diesen und die Art der Bebauung haben keine Gemeinsamkeiten mit der Wiehre-typischen Baustruktur. Zudem ist dem Beirat daran gelegen, den Zusammenhang von Corps und Wohnheim ablesbar zu machen.

Der Gestaltungsbeirat empfiehlt daher, folgende Eckpunkte zu prüfen und dem Konzept zugrunde zu legen:


  • Das Wohnheim sollte in der Charakteristik eines landwirtschaftlichen Gebäudes als klarer, einfacher Baukörper möglichst nah an das Hubertushaus und so nah wie zulässig an die nördliche Grundstücksgrenze gerückt werden.
  • Der Neubau kann in dieser Position mit einem Teil seines Westgiebels den kleinen Hof an der Fürstenbergstraße fassen und den Anbau an das Hubertushaus verzichtbar machen.
  • Zudem entsteht so im Osten der notwendige Freiraum, die Grundstückszufahrt samt Auto- und Fahrradstellplätzen unterzubringen, was in dem vorgelegten Entwurf so nicht funktioniert. Auf die lange gebäudebegleitende Fahrrad-Rampe und die Unterbringung von Fahrradstellplätzen im Kellergeschoss sollte verzichtet werden.
  • Das Gebäude sollte im Sinne einer landwirtschaftlichen Gebäudetypologie als schmaler Baukörper 2-geschossig mit einem klaren Satteldach ausgeführt werden. Diese Baukörperkonstellation erfordert dann selbstverständlich auch eine veränderte Grundrissorganisation mit mehr Belichtungsmöglichkeiten.
  • Die Umfassungsmauer zur Türkenlouisstraße und der Fürstenbergstraße sollte als Teil eines Grünraumkonzeptes entwickelt und wertig ausgeführt werden, da die Mauer ein Stück Gesicht zu beiden Straßenseiten bildet.
  • Eine differenzierte Betrachtung der Freiräume unter dem Gesichtspunkt der Nutzeranliegen ist wünschenswert.

Von der Stadtverwaltung sollte ein Gestaltungskonzept für die Allmende erarbeitet, werden um den historisch geprägten Standort im Zusammenhang von Bebauung und Freiraum zu entwickeln.

Der Gestaltungsbeirat dankt dem Bauherrn und dem Architektenkollegen für die sehr gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Um eine Wiedervorlage des Projektes nach erfolgter Weiterentwicklung wird gebeten.