Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 3: Errichtung einer Bildungs- und Begegnungsstätte für Senioren

Kirchstraße 51 | Unterwiehre

Planverfasser: TreuBau Freiburg AG, Freiburg

Protokoll

Das Engagement für die Errichtung einer Bildungs- und Begegnungsstätte für Senior*innen sowie die dazugehörige denkmalgerechte Sanierung des denkmalgeschützten Feuerwehrhauses werden vom Gestaltungsbeirat ausdrücklich begrüßt.

Auf der Grundlage aller Informationen kommt der Gestaltungsbeirat zu folgendem Beratungsergebnis:

Das vorgestellte, zweiseitig grenzständig angelegte Gebäudeensemble, bestehend aus der denkmalgerechten Sanierung des Altbaus, eines eingeschossigen gläsernen Verbindungsbaus zwischen Bestandsgebäude und Neubau als Foyer-Bereich sowie einer quaderförmig, zweigeschossigen Hofbebauung sind für den Gestaltungsbeirat im Prinzip nachvollziehbar, können jedoch in der derzeitigen Ausprägung noch nicht vollumfänglich überzeugen und sollten in Bezug auf folgende Themenbereiche hin überarbeitet werden.

Für den Bestandsbau wird die Hinzuziehung einer Denkmalschutzexpertise in der Substanzanalyse sowie der weiteren technisch-gestalterischen Schritte begrüßt und sollte in der weiteren Bearbeitung vertieft werden. Frühzeitige Abstimmungen mit der Denkmalbehörde werden empfohlen. Neben der Untersuchung der eigentlichen Bausubstanz weißt das Denkmalamt auch auf den Erhalt und den Umgang mit noch vorhandenen technischen Einbauten und Gebrauchsspuren hin.

Städtebaulich nimmt der zweiseitig grenzständige Neubaukörper die Breite des Bestandsbaukörpers auf und entwickelt in die Tiefe des Grundstücks ein neues Ensemble. Hierdurch tritt der Neubau zwar weniger in den Fokus der Betrachtung, nutzt im Gegenzug aber auch nicht die gesamten Gestaltungsmöglichkeiten des Grundstücks aus. Durch den nachvollziehbaren Gebäuderücksprung am Treppenhaus entsteht gegenüber der grenzständigen Nachbargarage ein offener Eingangshof vor dem neuen Eingang. Im weiteren Verlauf wird, vor allem aus Belichtungsgründen ein schlauchartiger Raum zwischen der nördlichen Nachbargrenze und dem Hauptbau der Erweiterung herausgebildet. Dieser Raum kann weder in der perspektivischen Wirkung von der Straße aus gesehen noch als begrünter Zwischenraum selbst überzeugen. 

Das vorgesehene Raumprogramm mit Veranstaltungsraum, Kunstraum, Büroräumen sowie den hierzu notwendigen Nebenräumen führt in Bezug auf die baukörperliche Ausprägung zu innenräumlich ungünstigen und architektonisch wenig überzeugenden Situationen. Hier ist insbesondere das seitlich, über einen neu entstehenden Eingangshof entstehende Foyer zu nennen. An der wichtigen Stelle positioniert wirkt sich der Einbau eines zusätzlichen Büroraumes an dieser Stelle negativ aus, sowohl für die angemessene Freistellung der beiden nun innenliegenden Hoftore als auch für die Offenheit und Nutzbarkeit des Foyers selbst. Das vorgesehene Glasdach als filigraner Abschluss bzw. auch Anschluss an das Bestandsgebäude sollte frei von vertikalen Anschlüssen durch Trennwände bleiben und als eine Art flexibel nutzbare „Orangerie“ fungieren. Ein Freiräumen von Nutzungen würde zusätzlich den nun innenräumlich liegenden historischen Hoftüren einen angemessenen Raum zuordnen. Auch eine flexible Nutzung in Bezug auf den historischen Feuerwehrraum wird somit ermöglicht.

Das Verhältnis von Bestands- zu Neubau ist durch das Element der gläsernen Foyers als Zwischenbau zunächst eindeutig strukturiert. Bei der Ausbildung des Zwischenbauteils muss im weiteren Verlauf auf sorgfältige Anschlusssituationen mit dem Bestand sowie eine möglichst filigrane Ausbildung der einzelnen Bauteile geachtet werden.


Der quaderförmige Hauptbaukörper kann in seiner totalen Reduktion, Schlichtheit und dem Fehlen von jeglichem Detail noch nicht überzeugen. Grundform, ungenutztes Flachdach, Fenstergrößen, Fensterteilung machen sich frei von jeder Bezugnahme, während im Material Putz und der zum Bestand sehr verwandten Farbwahl wieder Anschluss an den Bestand gesucht wird. Hier wird eine eindeutigere, detailreichere und damit auch ausdrucksstärkere Ausbildung des Baukörpers erwartet. Weniger ist hier nicht unbedingt mehr.

Folgende weitere Empfehlungen werden ausgesprochen:

  • Der Gestaltungsbeirat empfiehlt in der weiteren Bearbeitung zumindest teilweise eine Bebauung der nördlichen Grundstücksgrenze zu überprüfen. Hierdurch kann die momentan noch unbefriedigende perspektivische Wirkung aus dem Straßenraum in die Tiefe des Areals aufgefangen und verbessert werden. Die öffentliche Bedeutung der zukünftigen Nutzung rechtfertig dieses „in Erscheinung treten“ des Neubaus neben dem denkmalgeschützten Bestand.
  • Durch diesen so erreichten Platz- und Raumgewinn kann die Eingangssituation in der gläsernen Fuge entspannter und großzügiger ausgestaltet werden. Ebenfalls entsteht hier durch das Hervortreten des Baukörpers ein klare Adressbildung. Der an die Nachbarschaft kann durchaus über ein nur eingeschossiges Bauteil mit zurückspringendem, ersten Obergeschoss ausgebildet werden. Auf der so entstehenden Dachfläche kann durch Begrünung eine Filterwirkung zur benachbart genutzten Dachfläche erzeugt werden und ggf. entstehende Konflikte vermieden werden.
  • Die architektonische Haltung des Neubaus zum historischen Bestandsbau muss noch sehr klarer formuliert werden. Wird mit Elementen der Bestandsarchitektur gearbeitet (Material und Farbe), muss das in detailreicherer Form als bislang vorgesehen geschehen. Geht es darum, einen Kontrapunkt zu erzeugen, muss er die Stadtvilla noch klarer freistellt.
  • Der feingliedrigen Konstruktion des Foyers muss hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden.
  • Im Grunde ist das für den Stadtteil sehr bedeutende Projekt nicht ohne das historische Umfeld mit den angrenzenden Nutzungen und dem Annaplatz mit Kirche zu denken. Deshalb wird es wichtig sein, insbesondere die Charakteristik der Höfe im Konzept zu thematisieren.

Der Gestaltungsbeirat dankt der Architektenkollegin für die gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Um eine Wiedervorlage des Projektes nach erfolgter Weiterentwicklung wird gebeten.