Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 2: Neubau eines Bildungscampus

Hildastraße 39 | Oberwiehre

Planverfasser_in: Geis & Brantner, Freiburg

Art der Beratung: Erstberatung, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz

Protokoll

Auf dem Eckgrundstück Hildastraße/Talstraße in der Wiehre hat die Erzdiözese Freiburg vor, den Neubau eines Bildungscampus angrenzend an den Komplex der St. Ursula-Schulen zu errichten. Damit sollen die Bildungseinrichtungen für den zweiten Bildungsweg für junge Erwachsene gebündelt und weiterentwickelt werden.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit zahlreichen Gutachten hat sich herausgestellt, dass sich das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude weder in Gänze noch in Teilen ertüchtigen und umnutzen lässt. Dafür zeigt es zu viele technische und substanzielle Mängel.

Vorgesehen ist daher ein über Eck angelegter vier-geschossiger Neubau, der von einem zwei-geschossigen winkelförmigen Gebäudeteil ergänzt wird. So entstehen einerseits ein atriumartiger, kleiner Innenhof und andererseits eine Abgrenzung gegenüber den Freiräumen der Schulen St. Ursula. Diese Abgrenzung ist wegen der Unterschiedlichkeit der Auszubildenden durchaus beabsichtigt. Der Eingang in den Bildungscampus wie auch die Zufahrt zur zugehörigen Tiefgarage erfolgen von der Hildastraße aus. Das Gebäude ist auf dem Grundstück so positioniert, dass die markante Baumreihe an der Hildastraße erhalten werden kann. Eine Integration des historischen Torhauses, das nicht denkmalgeschützt ist, war von der städtebaulichen Konfiguration her weder möglich noch sinnvoll.

Der Gestaltungsbeirat begrüßt das Projekt, durch ein ambitioniertes, neues Gebäude den Ort für die Aus- und Weiterbildung im 2. Bildungsweg attraktiver zu machen. Der Beirat würdigt auch das hochwertige Erscheinungsbild des Neubaus.
Zugleich hat er einige Anregungen zur Überarbeitung des Projektes, die vorrangig aus städtebaulichen Erwägungen resultieren. Denn das Grundstück ist in vielerlei Hinsicht von besonderer stadträumlicher Bedeutung. Es ist Teil der historischen Anlage der Industriellenvilla Risler, die heute die Mitte der schulischen Einrichtungen entlang der umgebenden Straßen besetzt. Vor allem markiert das Grundstück die Ecke von Hildastraße und Talstraße und ist wegen eines Knicks im Verlauf der Talstraße an dieser Stelle insbesondere aus Richtung Innenstadt ein wichtiger Blickfang.

Gewünscht ist deshalb eine stärke Einbindung des Baukörpers hinsichtlich seiner Proportionierung und Eckausbildung im Kontext der imposanten Gründerzeithäuser.

Die Erdgeschosszone muss aus Sicht des Beirats als deutlich erhöhtes Geschoss klar ablesbar sein. Dabei kann die Dominanz des Gebäudevolumens an der Ecke prägnanter in Höhe und Fassadengestaltung ausgebildet werden. Eine Aufweitung des Foyers hin zur Straßenecke würde zudem die Eckausbildung betonen. Auch in der Höhe kann mit der Aufsattelung eines zusätzlichen Geschosses entlang der Hildastraße die Ecke markanter werden. Ferner trägt eine Differenzierung in der Höhe dazu bei, den Baukörper zu gliedern.

Die Typologie eines Atriumbaukörpers überzeugt an diesem besonderen Ort noch nicht in Gänze. Die Baukörperkonfiguration bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück selbst und ignoriert den städtischen Block mit der imposanten Villa im Zentrum. Der Beirat empfiehlt deshalb zu prüfen, ob trotz der nachvollziehbaren Abschirmung zu den St. Ursula-Schulen eine Öffnung zum Gesamtareal möglich ist.


Die Fassadengestaltung erinnert aktuell eher an einen Bürobau und reagiert so gesehen zu wenig auf die Typologie eines Bildungsbaus. Es wird empfohlen die Fassade offener zu gestalten und ihr mehr Plastizität zu verleihen. Die Begrünung der Fassade überzeugt leider nicht und wirkt technisch sehr aufwändig. Abschließend sollte geprüft werden, ob die Tiefgaragenzufahrt gebäudeintegriert angeordnet werden kann. Überdies ist der Umgang mit der Topographie zu präzisieren und der wertvolle Baumbestand exakt zu erfassen.

Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrin und dem Architektenkollegen für die sehr gute Projektvorstellung und das entgegengebrachte Vertrauen. Mit entsprechendem Entwurfsfortschritt bittet das Gremium um eine Wiedervorlage.