Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 3: Neubau eines Wohnhochhauses

1. Weiterentwicklung aus Sitzung vom 13.07.2023

Auwaldstraße 13 | Landwasser

Planverfasser: WWA Architekten Wöhr Heugenhauser Johansen PartmbB, München

Art der Beratung: 1. Weiterentwicklung, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz Erstvorlage am 13.07.2023

Protokoll

Auf dem „Kannenberg-Gelände“, einem Eckgrundstück an der zentralen Zufahrt von der Elsässer Straße in den Stadtteil Landwasser vis-à-vis vom „Roten Otto“, soll ein Wohnhochhaus errichtet werden. Dieses Bauvorhaben wurde bereits ein erstes Mal im Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung im Juli 2023 beraten. Bei aller Anerkennung des Engagements des Architekturbüros und des Bauträgers legte der Beirat bei der Erstberatung Wert darauf, an diesem für Landwasser „prominenten“ Standort über städtebauliche Alternativen in der Konfiguration und Höhenentwicklung des Bauvorhabens befinden zu können. Denn der Standort ist so bedeutend, dass eigentlich ein Wettbewerbsverfahren hätte durchgeführt werden müssen, zumal das Wohnhochaus mit einer Höhe von 52 Metern weithin sichtbar ist.

Dankenswerterweise haben die Bauherrschaft und das beauftragte Architekturbüro die Wünsche des Gestaltungsbeirats aufgegriffen und in umfangreichen Modellstudien städtebauliche Alternativen entwickelt. Dabei haben auch weitere Anregungen des Beirats, wie Abstand des Hochpunktes von der Straßeneinmündung und Ausrichtung des Platzes und der Terrasse Berücksichtigung gefunden.

Im Vorfeld der erneuten Beratungen des Bauvorhabens im Gestaltungsbeirat wurde eine Vorauswahl von drei Alternativen getroffen, die den Anforderungen an die Standortentwicklung am besten Rechnung tragen.

Nach Sichtung aller Alternativen und ausführlicher Auseinandersetzung mit den drei Vorausgewählten spricht sich der Gestaltungsbeirat dafür aus, auf Grundlage der Variante 2 die weitere städtebauliche, freiraumgestalterische und architektonische Konkretisierung des Bauvorhabens vorzunehmen.  

Für die weitere Konkretisierung bedarf es der Klärung der Adressierungen resp. der Eingangssituationen für die verschiedenen Wohnbereiche, der Verteilung der unterschiedlichen Wohnangebote gemäß der Drittel-Regelung, der gestalterischen Ausbildung des Sockels, der auf den öffentlichen Raum ausgerichteten Nutzungsangebote im Sockelgebäude, der gestalterischen Integration der Garagenzufahrten an der Auwaldstraße, der Begrünung des gesamten Grundstückes und schließlich der Fassadengestaltungen des Zusammenspiels der verschiedenen Gebäudeteile, insbesondere des Hochpunktes. Eine weitere Qualifizierung ist auch für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich.

Der Gestaltungsbeirat bedankt sich ausdrücklich bei der Bauherrschaft und beim Architekturbüro für die umfangreiche und gut strukturierte Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Alternativen. Er bittet darum, die weitere Konkretisierung des Bauvorhabens wieder im Beirat beraten zu können.